Zölle
Als Zölle werden Abgaben oder Steuern bezeichnet, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern zu entrichten sind. Die Erhebung durch die Zollverwaltung knüpft dabei an den Eingang einer Ware in den EG-Wirtschaftskreislauf (Einfuhrzoll) bzw. an das Verlassen aus dem EG-Wirtschaftskreislauf (Ausfuhrzoll) an. Die Höhe des zu zahlenden Zolls richtet sich nach dem sog. "Zolltarif".
Nach dem Grundgesetz liegen die Zuständigkeit für gesetzgeberische Maßnahmen (Artikel 105 Abs. 1 GG) sowie der Anspruch auf diese Einnahmen (Artikel 106 Abs. 1 GG) beim Bund.
Verwaltet werden die Zölle durch die Bundesfinanzverwaltung (Artikel 108 Abs. 1 GG).
Durch die Entwicklungen des Gemeinschaftsrechts ist die Gesetzgebungs- und Ertragskompetenz fast vollständig auf die Europäische Gemeinschaft übergegangen. Die Einnahmen fließen seit 1975 abzüglich einer Pauschale für die Kosten der Erhebung der Europäischen Union zu.
Die Zolleinnahmen, die die Bundesrepublik Deutschland nach Brüssel abführt, beliefen sich im Jahr 2007 auf ca. 4 Mrd. Euro.


