Die zollrechtlichen Versandverfahren

Die Verlagerung der Abfertigung von der Außengrenze in das Binnenland bietet eine Reihe von Vorteilen für die Wirtschaftsbeteiligten und für die
beteiligten Zollverwaltungen:
Durch die Abfertigung in Betriebsnähe kann der Empfänger die Ware begutachten und feststellen,
ob sie seinen Ansprüchen genügt oder schadhaft ist. Durch die Verlagerung der zeitaufwendigen Abfertigungshandlungen weg von der Grenze werden
die Grenzzollstellen entlastet und der Verkehr kann schneller fließen.
Gleichzeitig bietet sich ein Versandverfahren auch für die Fälle an, in denen Waren nicht im Zollgebiet der Gemeinschaft verbleiben sollen und zur (Wieder-)Ausfuhr oder lediglich zur Durchfuhr bestimmt sind.
Im Versandverfahren werden Waren unverzollt befördert, d.h. unter Aussetzung der eigentlich zu zahlenden Einfuhrabgaben. Damit ist ein gewisses Abgabenrisiko verbunden, so dass die Beförderung unter zollamtlicher Überwachung erfolgt. Insbesondere bedeutet dies, dass für den Transport eine Sicherheit zu leisten ist und verlangt wird, die beförderten Waren fristgerecht und unverändert an der Bestimmungsstelle zu gestellen bzw. zu übergeben, damit die Waren nicht unverzollt im Zollgebiet der Gemeinschaft verbleiben.
Man unterscheidet hauptsächlich folgende Arten der Versandverfahren:
- das gemeinschaftliche Versandverfahren,
- das gemeinsame Versandverfahren,
- die Beförderung mit Carnet TIR und
- die Beförderung mit Carnet ATA.
Die Zollverwaltungen der am Versandverfahren teilnehmenden Länder verfügen an den örtlichen Schwerpunkten des Handels und der Industrie über eine Vielzahl von Zollstellen im Landesinneren (Binnenzollstellen), bei denen die Dienstleistungen des Zolls für die Wirtschaft zur Verfügung stehen.
Die Zolldienststellen mit Befugnissen im gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren sind mit allen Angaben dazu in der von der Europäischen Kommission veröffentlichten Datenbank "Liste der für gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren zuständigen Zollstellen (Customs Office List - COL)" abrufbar. Grundsätzlich sind die in der COL genannten Zollstellen auch für das Versandverfahren mit Carnet TIR zuständig.
Im Jahr 2005 wurden ca. 4,5 Mio. Versandverfahren in Deutschland beendet und 3,7 Mio. Versandverfahren mit Gemeinschafts- und Nichtgemeinschaftswaren eröffnet.


