Merkblatt zu Warenbestellungen über das Internet (E-Commerce)
- Werden Waren, wie z.B. Musik-CDs, Bücher oder
Textilien, über das Internet in einem Drittland (z.B. USA) bestellt und von da aus in das
Zollgebiet der Gemeinschaft versandt, so sind für diese Wareneinfuhren genauso
Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, besondere Verbrauchsteuern) zu entrichten wie
für per Post oder Telefon usw. bestellte Sendungen.
- Auch gelten hier dieselben Einfuhrverbote und -beschränkungen. So fallen z.B. manche
Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel unter das deutsche Arzneimittelgesetz und können nur auf ärztliche Verordnung
über eine Apotheke bezogen werden. Weitere Einfuhrverbote bestehen u.a. für im Ausland frei
verkäufliche Waffen oder Feuerwerkskörper bzw. für jugendgefährdende oder
verfassungswidrige Schriften in Form von Büchern, Videos usw.
- Dagegen sind unmittelbar über das Internet erbrachte elektronische
(digitale) Leistungen (z.B. direkt herunter geladene Musikstücke, Buchinhalte,
Videoclips) keine Waren im Sinne des Zollrechts und unterliegen somit keinen
Einfuhrabgaben. Solche - entgeltlich erbrachten - Leistungen sind jedoch als
Dienstleistungen nach dem Umsatzsteuergesetz grundsätzlich steuerpflichtig, wenn der Ort
der sonstigen Leistung im Inland liegt (§§ 3 Abs. 9, 3 a UStG);
nähere Auskunft zur Umsatzsteuer erteilt jedes Finanzamt.
- Einfuhrabgabenfrei (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) bleiben Warensendungen mit geringem Wert - und zwar kommerzielle wie private Sendungen - bis zu einem
Betrag von 22 EUR pro Sendung. Dies gilt nicht für Sendungen mit hochsteuerbaren Waren (Alkohol, Zigaretten
etc.).
- Zollfrei bleiben Warensendungen bis zu einem Wert von 150 EUR pro Sendung, allerdings bleibt es für die
Einfuhrumsatzsteuer bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.
- Allgemeine Auskünfte hierzu erteilt Ihnen das
IWM Zoll - Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Tel.: 0351/44834-520
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
Bei Fragen zu konkret beabsichtigten oder laufenden Abfertigungsverfahren wenden Sie sich bitte an die jeweils örtlich zuständige Zolldienststelle.
Hinweis:
Die Freigrenze von 45 Euro für Geschenksendungen von einer Privatperson an eine andere Privatperson, findet auf
Lieferungen die im Rahmen des (E-Commerce) erfolgen, keine Anwendung.


