Direkt zu den einzelnen Bereichen der Website Direkt zur linken Navigation Direkt zur rechten Navigation Direkt zum Inhaltsbereich

Linke Navigation
Logo der Bundeszollverwaltung
Ende der linken Navigation
RechteNavigation
Ende der rechten Navigation
Inhaltsbereich
Flugzeugbeladung
Zoll online > Zoll und Steuern > Zölle > Überführung in den freien Verkehr > Abfertigung

Abfertigung

Waren werden heute aus den unterschiedlichsten Gründen weltweit versandt. Sämtliche Einfuhr- und Ausfuhrwaren in das bzw. aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft sind dabei auf dem Antragsweg einer Zollbehandlung zuzuführen (die sog. Zollabfertigung).
Die Bundeszollverwaltung verfügt dafür an den EG-Außengrenzen über Grenzzollstellen und im Landesinneren über eine Vielzahl von Binnenzollstellen, bei denen die Dienstleistungen der Zollverwaltung in Anspruch genommen werden können.

Einreise in die Bundesrepublik Deutschland

Für jede denkbare Fallgestaltung bietet das Gemeinschaftszollrecht ein geeignetes Verfahren an. Über 23 Mio. Warensendungen aus Ländern außerhalb der EG wurden im Jahr 2007 zum sog. freien Verkehr abgefertigt, dabei wurden 4 Mrd. Euro Zölle und 42,1 Mrd. Euro Einfuhrumsatzsteuer erhoben.

Neben der Erhebung der Einfuhrabgaben sichert die Zollabfertigung sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfuhr die Überwachung von Verboten und Beschränkungen (z.B. zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität, der Marken- und Produktpiraterie oder des illegalen Handels mit geschützten Pflanzen und Tieren) sowie die Einhaltung der sonstigen Vorschriften über die zollamtliche Behandlung einer Ware.

Weitere 3,8 Mio. Sendungen wurden in das sog. Versandverfahren übergeführt.

Die Abfertigungszollstellen der Bundeszollverwaltung gliedern sich in Grenz- und Binnenzollämter, hierbei handelt es sich jeweils um nachgeordnete Dienststellen eines Hauptzollamtes. Ihnen sind teilweise zusätzlich noch ausgelagerte Abfertigungsstellen zugewiesen.

In Zahlen bedeutet dies für Deutschland: 94 Grenz- und 183 Binnenzollämter mit einem Personalbestand von circa 7.100 Beschäftigten (Stand: 31.12.2007).

Die Lage der Zollämter richtet sich in erster Linie nach den Erfordernissen der Wirtschaft und des Verkehrs (z.B. Zollämter an Grenzübergangsstellen auf dem Land-, Luft- und Seeweg oder Binnenzollämter in unmittelbarer Nähe von Bahnhöfen und Wirtschaftszentren).

Die einheitliche Organisationsstruktur der einzelnen Zollämter gewährleistet eine zeitnahe und wirtschaftsfreundliche Erledigung der Aufgaben. Die Abfertigung von Waren im gewerblichen Warenverkehr kann grundsätzlich nur während der Öffnungszeiten und auf dem Amtsplatz durchgeführt werden.

Das Abfertigungsverfahren an sich folgt einem gesetzlich festgelegten und in seinen wesentlichen Grundzügen EG-weit einheitlichen Ablauf. Weitere Informationen hierzu befinden sich unter den Ausführungen zum Ablauf des Abfertigungsverfahrens.




Ende des Inhaltsbereichs