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Zoll online > Zoll und Steuern > Zölle > Überführung in den freien Verkehr > Abfertigung > Öffnungszeiten und Amtsplatz

Öffnungszeiten und Amtsplatz

Die Abfertigung von Waren im gewerblichen Warenverkehr kann grundsätzlich nur während der Öffnungszeiten der Zollstellen erfolgen und wird auf dem Amtsplatz durchgeführt.

Öffnungszeiten

Großansicht einer Armbanduhr Die Öffnungszeiten der Zollämter und Abfertigungsstellen sind den örtlichen Bedürfnissen angepasst und können deshalb differieren. Die Öffnungszeiten eines Straßenzollamtes entsprechen daher nicht denen eines Flughafenzollamtes, bei dem meist rund um die Uhr Warenbewegungen stattfinden, oder denen einer Abfertigungsstelle bei einem Großmarkt für Obst und Gemüse, wo Waren zumeist in den frühen Morgenstunden ein- und ausgehen.

Ein Binnenzollamt ohne Sonderfunktionen hat im Normalfall tagsüber geöffnet und am Wochenende sowie an Feiertagen geschlossen.

Die genauen Öffnungszeiten der einzelnen Zollämter sind telefonisch bei der jeweiligen Dienststelle zu erfragen.

Die Grenzzollämter sind dagegen für den Reiseverkehr durchgehend vierundzwanzig Stunden - auch an Feiertagen - geöffnet. Für den gewerblichen Warenverkehr können die Öffnungszeiten - z.B. bei Flughäfen mit Nachtflugverbot - eingeschränkt sein.

Festgesetzt werden die Öffnungszeiten der einzelnen Zollämter von dem zuständigen Hauptzollamt.

Amtsplatz

Zur Durchführung zollamtlicher Maßnahmen sind die Waren der zuständigen Zollstelle am Amtsplatz oder an dem von ihr zugelassenen Ort zu gestellen.

Die Amtsplätze der Zollstellen werden durch das zuständige Hauptzollamt festgelegt und durch Aushang bei den Zollstellen bekannt gegeben.

Amtsplatz mit haltenden Lkws

In einzelnen Fällen kann die Zollstelle auch ohne Erhebung von Zollkosten die Zollbehandlung außerhalb des Amtsplatzes, z.B. auf dem Firmengelände, zulassen, wenn diese am Amtsplatz unmöglich, gefährlich oder schwer durchführbar ist.
Unter diese allgemeine Ausnahmeregelung fallen beispielsweise Kunstgegenstände und andere Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters sowie empfindliche physikalische Messgeräte. In diesen Fällen erfolgt die Abfertigung auf Antrag stets in den Räumen des Empfängers oder Absenders.

Für andere Abfertigungen, die - aus Gründen, die allein dem Anmelder bzw. seinem Vertreter zuzurechnen sind - außerhalb des Amtsplatzes oder außerhalb der Öffnungszeiten durchgeführt werden, wird eine Gebühr nach dem erforderlichen Zeitaufwand erhoben.





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