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Zoll online > Zoll und Steuern > Zölle > Überführung in den freien Verkehr > Abfertigung > Grenzzollämter

Grenzzollämter

Grenzzollämter fungieren als Ein- und Ausgangskanal für den Warenverkehr in das bzw. aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft. Bei der Einfuhr werden hier insbesondere warenbezogene Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen im Rahmen der mit dem Grenzübertritt beginnenden zollamtlichen Überwachung durchgeführt. Außerdem wird hier der Ausgang von Waren aus der EG überwacht und auf Antrag (z.B. für Umsatzsteuerzwecke) bestätigt.

Grenzzollamt

Grenzzollämter an den Grenzen zur Schweiz überwachen den grenzüberschreitenden Warenverkehr auf den Landwegen per Lkw, Pkw oder Bahn.

Zu den Grenzzollämtern zählen weiterhin die an den seewärtigen Grenzen gelegenen Zollämter an den Küsten der Nord- und Ostsee wie in Lübeck, Kiel, Rostock oder Mukran, einschließlich der Zugänge über Binnenschifffahrtsgewässer, z.B. in Bremen und Bremerhaven über die Weser sowie der Hamburger Freihafen über die Elbe.

Schließlich gehören auch die Zolldienststellen an den Flughäfen zu den Grenzzollämtern. Hier ist der Zoll an allen Flughäfen mit internationalem Flugverkehr vertreten.

Die meisten Grenzzollämter unterteilen sich in die räumlich voneinander getrennten Bereiche

Hinweisschilder z.B. -pfeile erleichtern die zügige Einordnung und Abfertigung.

Nicht jede Zollstelle ist berechtigt, jede Ware abzufertigen. Aufgrund der Vielfalt des heutigen Warenverkehrs war es notwendig, einigen Zollstellen Spezialaufgaben zu übertragen. So sind beispielsweise nur bestimmte Zollstellen berechtigt, lebende Tiere und Pflanzen, Lebensmittel, Branntwein oder Abfälle abzufertigen. Diese Abfertigungsbefugnisse können ebenfalls dem Dienststellenverzeichnis entnommen werden.




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