Binnenzollämter
Jedes Binnenzollamt ist dabei für einen bestimmten Einzugsbereich örtlich zuständig. Diese Zuständigkeitsbereiche richten sich nach den Verwaltungsbezirken. Die zuständige Zollstelle kann über das örtliche Telefonbuch oder über das Dienststellenverzeichnis ermittelt werden.
Binnenzollämter sind erster Anlaufpunkt und Ansprechpartner für die in ihrem Bereich ansässigen Firmen und Privatpersonen in allen Fragen der Ein- und Ausfuhr von Waren und zur Abwicklung der verschiedenen Zollverfahren.
Bei den Binnenzollämtern werden Versandverfahren beendet und
Nichtgemeinschaftswaren können hier eine neue
zollrechtliche Bestimmung erhalten
(z.B. die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, das Zolllagerverfahren
oder die vorübergehende Verwendung).
Ausfuhrrechtlich wird die Zulässigkeit von zur
Ausfuhr bestimmten Waren geprüft,
z.B. auf eventuell bestehende Embargomaßnahmen. Zur Entlastung der an den Grenzen gelegenen
Ausgangszollstellen findet hier die sog. Vorabfertigung von Ausfuhranmeldungen oder die Eröffnung
von Versandverfahren statt.
Nicht jede Zollstelle ist berechtigt, jede Ware abzufertigen. Aufgrund der Vielfalt des heutigen Warenverkehrs war es notwendig, einigen Zollstellen Spezialaufgaben zu übertragen. So sind beispielsweise nur bestimmte Zollstellen berechtigt, lebende Tiere und Pflanzen, Lebensmittel, Branntwein oder Abfälle abzufertigen. Diese Abfertigungsbefugnisse können Sie ebenfalls dem Dienststellenverzeichnis entnehmen.
Neben den "klassischen" Binnenzollämtern mit Ein- und Ausfuhrabfertigung gibt es auch Binnenzollstellen mit Sonderfunktionen wie "Postzollstellen", die sich ausschließlich mit der Einfuhrabfertigung von Sendungen im Postverkehr befassen, oder an große Firmen, Messegelände oder Großmärkte angeschlossene Zollstellen, deren Tätigkeiten sich auf Abfertigungen für die bezeichnete Firma bzw. auf bestimmte Zollverfahren oder Warengruppen beschränken.


