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Euromünze
Zoll online > Zoll und Steuern > Zölle > Zollwert > Aktuelle Umrechnungskurse für die Zollwertberechnung

Aktuelle Umrechnungskurse für die Zollwertberechnung

In ausländischer Währung geschuldete und anzumeldende Beträge sind mit dem im maßgebenden Zeitpunkt gültigen Umrechnungskurs in Euro umzurechnen.

Ab sofort können die benötigten Umrechnungskurse für einen bestimmten Zeitraum interaktiv abgefragt werden. Die Datenbankanwendung enthält alle Kurse seit dem 01. Januar 2004.

Die Zollbehörden kennen drei verschiedene Formen von Umrechungskursen:

  1. Zeitung mit veröffentlichten Umrechnungskursen Notierte Währungen
    Die von der Europäischen Zentralbank festgesetzten Referenzkurse sind die maßgeblichen Umrechnungskurse im Sinne von Artikel 168 Buchstabe a) ZK-DVO. Als Veröffentlichung im Sinne von Artikel 168 Buchstabe b) ZK-DVO gilt die Bekanntgabe auf der Internetseite www.zoll.de.
    Dieser Umrechnungskurs gilt dann für die Umrechnung aller Beträge im darauf folgenden Kalendermonat. Hierbei ist es unerheblich, ob das Rechtsgeschäft schon früher geschlossen wurde, maßgeblich ist lediglich der im Zeitpunkt der Zollwertermittlung geltende Umrechnungskurs.
    Wird im Anwendungszeitraum an einem beliebigen Mittwoch eine Abweichung von 5 Prozent des festgelegten Kurses festgestellt, so wird dieser Umrechnungskurs ab dem darauf folgenden Mittwoch für den noch verbleibenden Zeitraum angewendet.
    Es ist stets zu prüfen, ob ein solcher abweichender Kurs für die entsprechende Währung existiert.
    Die abweichenden Kurse sind sowohl in der Datenbankanwendung als auch auf der Übersichtsseite "Abweichend notierte Währungen" dargestellt.
  2. Nicht notierte Währungen
    Für nicht notierte Kurse erfolgt die Ermittlung des Umrechnungskurses durch die Zentralstelle für den Zollwert bei der Bundesfinanzdirektion West.
  3. Luftfrachtkosten-Umrechnungskurse
    In ausländischer Währung ausgedrückte, jedoch in Euro geschuldete Luftfrachtkosten (so genannte Charges-Collect-Sendungen) sind mit den von den Luftverkehrsgesellschaften angewendeten Bankers Selling Rates (IATA-Kurse) oder den zwischen den Parteien vereinbarten Umrechnungskursen umzurechnen und anzumelden.
    Die IATA-Kurse gelten vom 10. eines Monats bis zum 09. des Folgemonats.

Interaktive Abfrage der Umrechnungskurse für die Zollwertberechnung

WAP Service

Es ist eine Abfrage für die am meisten nachgefragten Umrechnungskurse für die Zollwertanmeldung auf der Internetseite der Zollverwaltung durch das Übertragungsprotokoll WAP (Wireless Application Protocol) auf einem WAP-fähigen Endgerät, z.B. Mobiltelefon, Handheld, möglich.
Wird die Adresse www.zoll.de/wap in ein WAP-fähiges Endgerät eingegeben, werden die nachfolgenden Umrechnungskurse mit dem ISO-Alpha-3-Währungscode angezeigt:

ISO-Alpha-3-
Währungscode
Land Währungseinheit
CAD Kanada Kanadischer Dollar
CHF Schweiz Schweizer Franken
CZK Tschechische Republik Tschechische Krone
GBP Großbritannien Pfund Sterling
HKD Hongkong Hongkong-Dollar
JPY Japan Yen
NOK Norwegen Norwegische Krone
SGD Singapur Singapur-Dollar
USD USA US-Dollar

Anregungen zu diesem Service können als E-Mail an qm@zoll.de gesandt werden.




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