Aktuelle Umrechnungskurse für die Zollwertberechnung
Ab sofort können die benötigten Umrechnungskurse für einen bestimmten Zeitraum interaktiv abgefragt werden. Die Datenbankanwendung enthält alle Kurse seit dem 01. Januar 2004.
Die Zollbehörden kennen drei verschiedene Formen von Umrechungskursen:
Notierte Währungen
Die von der Europäischen Zentralbank festgesetzten Referenzkurse sind die maßgeblichen Umrechnungskurse im Sinne von Artikel 168 Buchstabe a) ZK-DVO. Als Veröffentlichung im Sinne von Artikel 168 Buchstabe b) ZK-DVO gilt die Bekanntgabe auf der Internetseite www.zoll.de.
Dieser Umrechnungskurs gilt dann für die Umrechnung aller Beträge im darauf folgenden Kalendermonat. Hierbei ist es unerheblich, ob das Rechtsgeschäft schon früher geschlossen wurde, maßgeblich ist lediglich der im Zeitpunkt der Zollwertermittlung geltende Umrechnungskurs.
Wird im Anwendungszeitraum an einem beliebigen Mittwoch eine Abweichung von 5 Prozent des festgelegten Kurses festgestellt, so wird dieser Umrechnungskurs ab dem darauf folgenden Mittwoch für den noch verbleibenden Zeitraum angewendet.
Es ist stets zu prüfen, ob ein solcher abweichender Kurs für die entsprechende Währung existiert.
Die abweichenden Kurse sind sowohl in der Datenbankanwendung als auch auf der Übersichtsseite "Abweichend notierte Währungen" dargestellt.- Nicht notierte Währungen
Für nicht notierte Kurse erfolgt die Ermittlung des Umrechnungskurses durch die Zentralstelle für den Zollwert bei der Bundesfinanzdirektion West. - Luftfrachtkosten-Umrechnungskurse
In ausländischer Währung ausgedrückte, jedoch in Euro geschuldete Luftfrachtkosten (so genannte Charges-Collect-Sendungen) sind mit den von den Luftverkehrsgesellschaften angewendeten Bankers Selling Rates (IATA-Kurse) oder den zwischen den Parteien vereinbarten Umrechnungskursen umzurechnen und anzumelden.
Die IATA-Kurse gelten vom 10. eines Monats bis zum 09. des Folgemonats.
Interaktive Abfrage der Umrechnungskurse für die Zollwertberechnung
WAP Service
Es ist eine Abfrage für die am meisten nachgefragten Umrechnungskurse für die Zollwertanmeldung auf der Internetseite der Zollverwaltung durch das
Übertragungsprotokoll WAP (Wireless Application Protocol) auf einem WAP-fähigen Endgerät, z.B.
Mobiltelefon, Handheld, möglich.
Wird die Adresse www.zoll.de/wap in ein WAP-fähiges Endgerät eingegeben, werden die nachfolgenden Umrechnungskurse mit dem ISO-Alpha-3-Währungscode angezeigt:
| ISO-Alpha-3- Währungscode |
Land | Währungseinheit |
|---|---|---|
| AUD | Australien | Australischer Dollar |
| CAD | Kanada | Kanadischer Dollar |
| CHF | Schweiz | Schweizer Franken |
| CZK | Tschechische Republik | Tschechische Krone |
| GBP | Großbritannien | Pfund Sterling |
| HKD | Hongkong | Hongkong-Dollar |
| JPY | Japan | Yen |
| NOK | Norwegen | Norwegische Krone |
| SGD | Singapur | Singapur-Dollar |
| USD | USA | US-Dollar |
Anregungen zu diesem Service können als E-Mail an qm@zoll.de gesandt werden.


