Aufbau des EZT und der Nomenklatur/Codenummer
Im Wesentlichen setzt sich der EZT zusammen aus
- der Nomenklatur,
diese beinhaltet die Codenummer, die Warenbeschreibung sowie ggf. den Verweis auf Fußnoten und - dem Maßnahmenteil,
mit Hinweisen auf Verbote und Beschränkungen sowie die Höhe der Abgabensätze.
Vorangestellt ist ein Allgemeiner Teil mit wichtigen Hinweisen (Vorbemerkungen und Besondere
Bestimmungen).
Als Hilfsmittel für die Auslegung stehen umfangreiche Erläuterungen zur
Verfügung.
Der Aufbau der Nomenklatur gliedert sich nach folgender Systematik (am Beispiel eines Damenmantels dargestellt):
- Abschnitte
(z.B. Spinnstoffe - Abschnitt XI)- Kapitel, ggf. auch noch Teilkapitel
(z.B. Bekleidung aus Geweben - Kap. 62)- Positionen
(z.B. Mäntel für Damen - Pos. 6202)- Unterpositionen
(z.B. Mäntel für Damen aus Wolle - Upos. 6202 11)
- Unterpositionen
- Positionen
- Kapitel, ggf. auch noch Teilkapitel
Die derzeitige Nomenklatur umfasst 21 Abschnitte, 96 Kapitel sowie
über 5.000 Unterpositionen.
Grundlage der 11-stelligen Codenummer ist das Harmonisierte System (HS), das
durch die Weltzollorganisation (WZO/WCO) verwaltet wird und
die ersten sechs Stellen beinhaltet. Das HS dient der Bezeichnung und Codierung der Waren und findet
derzeitig Anwendung in 200 Staaten bzw. Wirtschaftsunionen.
Aufbauend auf diesen sechsstelligen Code wird das HS um weitere zwei Stellen
durch die Kombinierte Nomenklatur (KN) der Europäischen Gemeinschaft erweitert
(Stelle 7 + 8 der Codenummer).
Bei der Einfuhrabfertigung können auf der Basis dieser achtstelligen Nummer
Zollsätze, Textilkategorien, Verbote und Beschränkungen oder
Einfuhrgenehmigungstatbestände zugeordnet werden.
Die neunte und zehnte Stelle (sog.
TARIC = Integrierter Tarif
der Europäischen Gemeinschaft) verschlüsselt gemeinschaftliche Maßnahmen, wie z.B.
Antidumpingregelungen,
Zollaussetzungen oder
Zollkontingente.
Die elfte Stelle der Codenummer wird für nationale Zwecke verwendet und dient
z.B. der Verschlüsselung der Umsatzsteuersätze oder nationaler Verbote und
Beschränkungen.
In einer Einfuhranmeldung ist immer die 11-stellige, in der Ausfuhranmeldung lediglich die 8-stellige Warennummer einzutragen.
| Beispiel: | lebende Wildpferde |
| Codenummer (Stand August 2006): |
|
| 01 | Kapitel - Harmonisiertes System |
| 0101 | Position - Harmonisiertes System |
| 0101 90 | Unterposition - Harmonisiertes System |
| 0101 9019 | Unterposition - Kombinierte Nomenklatur |
| 0101 9019 00 | Unterposition - TARIC |
| 0101 9019 00 9 | Codenummer - Elektronischer Zolltarif |
Bei bestimmten Waren aus den Bereichen Marktordungsrecht und Verbrauchsteuern kann die 11-stellige Codenummer für Zwecke der genaueren Bestimmung der Ware noch durch jeweils 4-stellige Zusatzcodes "erweitert" werden.
Zur eigenständigen Ermittlung der Code-/Warennummer und der daraus resultierenden Abgaben bzw. Ein-/Ausfuhrbedingungen stehen derzeit zwei Auskunftssysteme kostenlos über das Internet zur Verfügung:
- der EZT-online und
- auf den Internetseiten der EU - der sog. TARIC (Tarif der Europäischen Gemeinschaften).


