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Zoll online > Zoll und Steuern > Zölle > Zolltarif der Gemeinschaft > Aufbau EZT

Aufbau des EZT und der Nomenklatur/Codenummer

Bei dem Elektronischen Zolltarif (EZT) handelt es sich um ein EDV-gestütztes Auskunftssystem, das die für eine Zollbehandlung maßgebenden gemeinschaftlichen und nationalen Rechtsvorschriften zusammenfasst. Gesetzliche Grundlagen für die aufgeführten Maßnahmen bleiben ausschließlich die jeweils maßgebenden Vorschriften (z.B. Außenwirtschaftsgesetz).

Im Wesentlichen setzt sich der EZT zusammen aus

  1. der Nomenklatur,
    diese beinhaltet die Codenummer, die Warenbeschreibung sowie ggf. den Verweis auf Fußnoten und
  2. dem Maßnahmenteil,
    mit Hinweisen auf Verbote und Beschränkungen sowie die Höhe der Abgabensätze.

Vorangestellt ist ein Allgemeiner Teil mit wichtigen Hinweisen (Vorbemerkungen und Besondere Bestimmungen).
Als Hilfsmittel für die Auslegung stehen umfangreiche Erläuterungen zur Verfügung.

Der Aufbau der Nomenklatur gliedert sich nach folgender Systematik (am Beispiel eines Damenmantels dargestellt):

Die derzeitige Nomenklatur umfasst 21 Abschnitte, 96 Kapitel sowie über 5.000 Unterpositionen.
Grundlage der 11-stelligen Codenummer ist das Harmonisierte System (HS), das durch die Weltzollorganisation (WZO/WCO) verwaltet wird und die ersten sechs Stellen beinhaltet. Das HS dient der Bezeichnung und Codierung der Waren und findet derzeitig Anwendung in 200 Staaten bzw. Wirtschaftsunionen.
Aufbauend auf diesen sechsstelligen Code wird das HS um weitere zwei Stellen durch die Kombinierte Nomenklatur (KN) der Europäischen Gemeinschaft erweitert (Stelle 7 + 8 der Codenummer).
Bei der Einfuhrabfertigung können auf der Basis dieser achtstelligen Nummer Zollsätze, Textilkategorien, Verbote und Beschränkungen oder Einfuhrgenehmigungstatbestände zugeordnet werden.
Die neunte und zehnte Stelle (sog. TARIC = Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft) verschlüsselt gemeinschaftliche Maßnahmen, wie z.B. Antidumpingregelungen, Zollaussetzungen oder Zollkontingente.
Die elfte Stelle der Codenummer wird für nationale Zwecke verwendet und dient z.B. der Verschlüsselung der Umsatzsteuersätze oder nationaler Verbote und Beschränkungen.
In einer Einfuhranmeldung ist immer die 11-stellige, in der Ausfuhranmeldung lediglich die 8-stellige Warennummer einzutragen.

Übersicht über die förmliche Gliederung der 11-stelligen Codenummer
Beispiel: lebende Wildpferde
Codenummer
(Stand August 2006):
Codenummer 01019019009
01 Kapitel - Harmonisiertes System
0101 Position - Harmonisiertes System
0101 90 Unterposition - Harmonisiertes System
0101 9019 Unterposition - Kombinierte Nomenklatur
0101 9019 00 Unterposition - TARIC
0101 9019 00 9 Codenummer - Elektronischer Zolltarif

Bei bestimmten Waren aus den Bereichen Marktordungsrecht und Verbrauchsteuern kann die 11-stellige Codenummer für Zwecke der genaueren Bestimmung der Ware noch durch jeweils 4-stellige Zusatzcodes "erweitert" werden.

Zur eigenständigen Ermittlung der Code-/Warennummer und der daraus resultierenden Abgaben bzw. Ein-/Ausfuhrbedingungen stehen derzeit zwei Auskunftssysteme kostenlos über das Internet zur Verfügung:




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