Informationen zum Zolltarif der Gemeinschaft
Die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs über die Grenzen des Zollgebiets der Gemeinschaft bildet einen Schwerpunkt der zöllnerischen Tätigkeit.Diese Aufgabenzuteilung beinhaltet neben der Beachtung der für diese Waren geltenden Gesetze und Verordnungen in vielen Fällen auch die Erhebung der gesetzlich geschuldeten Einfuhrabgaben. Hierzu gehören insbesondere die Zölle, aber auch die Einfuhrumsatzsteuer und die besonderen Verbrauchsteuern, wie z.B. die Branntwein- oder Tabaksteuer.
Um bei der Wareneinfuhr eine reibungslose und einheitliche Abfertigung zu gewährleisten, werden alle erdenklichen Waren und Güter von einem systematisch aufgebauten Warenverzeichnis (sog. Nomenklatur) erfasst.
Diese Klassifizierung bzw. Tarifierung erfolgt in Form der Verschlüsselung der Warenbeschreibung in eine 11-stellige Codenummer.
Anhand dieser Codenummer lassen sich neben der Ermittlung der oben erwähnten Einfuhrabgabensätze auch weitere mit der grenzüberschreitenden Warenbewegung verbundene Rechtsfolgen ableiten, z.B. ob
- Verbote oder Beschränkungen zu beachten sind,
- die Ein- bzw. Ausfuhr einer Genehmigung oder Lizenz bedarf,
- gesonderte außenhandelsstatistische Angaben verlangt sind,
- die weitere zollrechtliche Behandlung von der Vorlage zusätzlicher Unterlagen abhängig ist oder
- bestimmte Maßnahmen meldepflichtig sind.
Die deutsche Zollverwaltung
arbeitet bei der Tarifierung und der Ermittlung dieser Rechtsfolgen mit dem sog.
elektronischen Zolltarif (EZT).
Seit Januar 2006 ist dieses Auskunftssystem auch für
Wirtschaftsbeteiligte online verfügbar. Weitere Informationen
hierzu sind unter
EZT-online zu finden.
Alternativ können die 10-stellige Warennummer, Zollsätze und evtl. Handelsbeschränkungen mithilfe einer EG-Datenbank (TARIC-Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft) ermittelt werden.
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