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Zoll online > Zoll und Steuern > Zölle > Zollanmeldung > ATLAS > Voraussetzungen für die Teilnahme

Teilnahmevoraussetzungen

Die ATLAS-Teilnehmereingabe basiert auf einem Nachrichtenaustausch im UN/EDIFACT-Format mittels Datenfernübertragungsprotokoll X.400 oder FTAM.

TastaturDafür müssen die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

Zertifizierte Software

Diverse Softwareanbieter und Dienstleister bieten verschiedene ATLAS-Zugangsmöglichkeiten an. Je nach Anzahl der Abfertigungen reicht das Spektrum von einer kompletten Inhouse-Lösung (EDIFACT-Konvertierung, Datenübertragung mit X.400 bzw. FTAM, ATLAS-Software) bis hin zu einem Online-Zugang über ein Clearing-Center (Rechenzentrum).

Zollnummer

Hinter der Zollnummer werden unternehmensspezifische Daten hinterlegt und in ATLAS plausibilisiert. Sowohl die Beantragung einer Zollnummer als auch die Anzeige von Änderungen seit der Beantragung der Zollnummer erfolgen auf dem Vordruck Beteiligte Stammdaten - Adresserfassung und -berichtigung - (Vordruck 0870). Dieser Vordruck dient außerdem der Erfassung und Berichtigung von Steuernummern (für Umsatzsteuerzwecke). Diese ist zwingend erforderlich für einen beleglosen Nachweis der Einfuhrumsatzsteuer, die im Rahmen des Vorsteuerabzugs gemeldet werden soll.
Auskünfte bezüglich der Zollnummer erteilt das Informations- und Wissensmanagement Zoll, Telefon: 0351/44834-520.

Anmeldung bei der Bundesfinanzdirektion Südost - Dienstort Weiden -

Nach § 8 a der Zollverordnung bedarf die Teilnahme an einer elektronischen Datenübermittlung der vorherigen Anmeldung. Mit dem Vordruck 0874 (Release 8.0) bzw. Vordruck 0874 (Release 8.2) erfolgt die Anmeldung bei der Bundesfinanzdirektion Südost - Dienstort Weiden - zur Teilnahme am IT-Verfahren ATLAS. Die Anmeldevordrucke der verschiedenen ATLAS-Releases sind im Formularcenter bereitgestellt. Zugleich müssen der Bundesfinanzdirektion Südost - Dienstort Weiden - die notwendigen Netzanbindungsangaben mit dem Formular Beteiligte - Stammdaten - Netzanbindung - (Vordruck 0871) mitgeteilt werden.

Kontaktdaten:

Bundesfinanzdirektion Südost
- Dienstort Weiden -
Postfach 16 58
92606 Weiden
Telefax: 0961/302-261

Ansprechpartner sind:
Herr Franz Korn (Tel. 0961/302-356)
Herr Eric Stiewing (Tel. 0961/302-357)

Beteiligten-Identifikations-Nummer (BIN)

Die BIN ersetzt beim elektronischen Nachrichtenaustausch mit dem Zoll die handschriftliche Unterschrift. Mit dem Formular BIN-Antrag (Vordruck 0872) wird die Erteilung einer BIN bei der Bundesfinanzdirektion Südost - Dienstort Weiden - beantragt. Darüber hinaus ist bei Inanspruchnahme des laufenden Zahlungsaufschubs für jedes unter einer Zollnummer gespeicherte Aufschubkonto eine Aufschub-BIN beim IWM Zoll (Vordruck 0873) zu beantragen.

Vorgehen bei einem Wechsel des Softwareanbieters/paralleler Einsatz mehrerer ATLAS-Softwareprodukte

Geht die Nutzung einer neuen Teilnehmersoftware mit einem Wechsel des Softwareanbieters einher bzw. sollen mehrere Softwareprodukte parallel genutzt werden, muss dies der Bundesfinanzdirektion Südost - Dienstort Weiden - mit dem Formblatt "Anmeldung am Verfahren ATLAS" (Vordruck 0874) vorgelegt werden. Hierin sind die neu einzusetzenden Softwarekomponenten sowie ggf. weitere Änderungen (Ansprechpartner, Netzanbindung) einzutragen.

Im Rahmen dieser Änderungsanmeldung prüft die Bundesfinanzdirektion Südost - Dienstort Weiden -, ob die neue Software für alle bereits frei gegebenen Nachrichtengruppen zertifiziert ist und beschränkt die Teilnahme (vorhandene BIN) ggf. auf die zertifizierten Nachrichtengruppen. Falls die neue Teilnehmersoftware für bislang noch nicht frei gegebene Nachrichtengruppen zertifiziert ist und diese künftig genutzt werden sollen, beantragt der Teilnehmer die Erweiterung der BIN durch Angabe dieser Nachrichtengruppen im BIN-Antrag.

Ggf. ist zusätzlich das Formblatt "Beteiligte-Stammdaten - Netzanbindung -" mit der neuen Zugangsart und/oder -adresse sowie das Formblatt "Technische Angaben X.400-Mail bzw. FTAM" vorzulegen. Ob auch eine neue BIN erforderlich ist, entscheidet der Teilnehmer (Hinweis auf Nr. 3.1.5.3). Eine neue BIN beantragt der Teilnehmer mit dem BIN-Antrag (Feld 3). Der BIN-Antrag darf nur die Nachrichtengruppen enthalten, die im Internet in der jeweils aktuellen Fassung der "Liste der Softwareanbieter" beim entsprechenden Softwareanbieter veröffentlich sind.

Wechsel des Softwareanbieters
Der ATLAS-Teilnehmer muss beim Wechsel des Softwareanbieters sicher stellen, dass mit der neuen Software ggf. noch nicht beendete Vorgänge, die mit der alten Anwendung initiiert wurden, über das IT-Verfahren ATLAS abgewickelt werden können. Dies kann beispielsweise nach dem Import der betreffenden (archivierten) EDIFACT-Nachrichten in die neue Anwendung geschehen (Stichtagsumstellung).

Ein paralleler Betrieb von alter und neuer Anwendung wird von Seiten der Zollverwaltung grundsätzlich weder technisch noch organisatorisch unterstützt. Die Erteilung einer weiteren Zollnummer ist nur in besonders begründeten Einzelfällen vorzusehen.

Paralleler Einsatz mehrerer ATLAS-Softwareprodukte
Soll unter Beibehaltung der vorhandenen Software zusätzlich weitere Software anderer Softwareanbieter eingesetzt werden (z.B. wenn mit Software A der Verfahrensbereich "Versand" und mit Software B der Verfahrensbereich "Freier Verkehr - Vereinfachte Verfahren" o.Ä. abgebildet werden soll) und besteht keine Möglichkeit, die Softwareprodukte parallel mit der vorhandenen Zollnummer zu nutzen, können weitere Zollnummern vergeben werden. Dies wird in der Regel jedoch nur dann notwendig sein, wenn die Softwareprodukte unterschiedliche Netzanbindungen nutzen (technische Adressen).

Sowohl beim "Wechsel des Softwareanbieters" als auch beim "Zusätzlichen Einsatz neuer ATLAS-Software" gilt Folgendes:

  1. Weitere Zollnummern werden nur zugeteilt, wenn dies zwingend erforderlich ist.
  2. Im Vordruck "Beteiligte Stammdaten - Adresserfassung und -berichtigung" ist bei Beantragung weiterer Zollnummern im Feld 26 ("Verweis-Zollnummer") zwingend die bereits zugeteilte Zollnummer (Inhaberin der zollfachlichen Bewilligungen) anzugeben.
  3. Die neue/n Zollnummer/n gelten als rechtlich nicht selbstständige/r Teil/e der Firma und dürfen lediglich als "Datenübermittlungsdienstleister" bzw. "Dezentraler Kommunikationspartner" auftreten.

Funktions- und Verfahrenstests

Um den reibungslosen Austausch der elektronischen Nachrichten zwischen den Unternehmen und den Zollstellen im anschließenden Echtbetrieb sicherzustellen, besteht die Möglichkeit, am Probebetrieb mit Testzollstellen teilzunehmen. Die Bundesfinanzdirektion Südost - Dienstort Weiden - behält sich vor, von Fall zu Fall einen kurzen Test durchzuführen.

Weitere Informationen sind in den Merkblättern zu den einzelnen ATLAS-Releases zusammengestellt.



Weitere Informationen




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