ATLAS-Einfuhr
Eine Gesamtübersicht aller in Release 7.1 durch ATLAS unterstützten zollrechtlichen Bestimmungen enthält die Liste der Verfahrenscodes.
Überführung in den freien Verkehr
Die Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in den zollrechtlich freien Verkehr wird sowohl im Normalverfahren als auch im vereinfachten Verfahren (einschließlich Abrechnung der ergänzenden Zollanmeldungen) unterstützt.
Der Verfahrensteil "Einfuhr" unterstützt
- die Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr (Normal- und vereinfachte Verfahren)
- die Abrechnung vereinfachter Verfahren nach Abgabe der ergänzenden Zollanmeldung (EGZ) sowie
- die mündliche Zollanmeldung.
Zolllagerverfahren
ATLAS unterstützt die Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in Zolllagerverfahren der Lagertypen A, C, D oder E. Die Beendigung des Zolllagerverfahrens des Typs D oder des Typs E (falls für letzteren ein Anschreibeverfahren bewilligt wurde) kann im vereinfachten Verfahren per EGZ-ZL erfolgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Beendigung des Zolllagerverfahrens durch Überführung in ein in ATLAS umgesetztes Verfahren, Beendigungsanteile zu übermitteln.
Der Verfahrensteil "Zolllagerverfahren" unterstützt
- die Überführung von Waren in ein Zolllagerverfahren im vereinfachten Verfahren sowie im Normalverfahren,
- die Überführung von Waren in ein Zolllager in Deutschland, das in einem anderen Mitgliedstaat überwacht wird,
- die Anmeldung von Auszügen aus den Bestandsaufzeichnungen,
- die Beendigung eines Zolllagerverfahrens durch Abgabe einer ergänzenden Zollanmeldung (für Lagertypen D und E, falls für letzteres ein Anschreibeverfahren bewilligt wurde) und
- die Beendigung des Zolllagerverfahrens durch Übermittlung eines Beendigungsanteils soweit das Zielverfahren in ATLAS umgesetzt ist.
Aktive Veredelung und Umwandlungsverfahren
Die Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in das Verfahren der Aktiven Veredelung bzw. das Umwandlungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren unterstützt. Eine Beendigung der Aktiven Veredelung bzw. des Umwandlungsverfahrens ist im Rahmen der Übermittlung von Beendigungsanteilen möglich, soweit das Zielverfahren in ATLAS umgesetzt ist.
Der Verfahrensteil "Aktive Veredelung/Umwandlungsverfahren" unterstützt:
- die Überführung von Waren in die Aktive Veredelung oder in das Umwandlungsverfahren im vereinfachten Verfahren sowie
- die Beendigung der Aktiven Veredelung/des Umwandlungsverfahrens durch Übermittlung eines Beendigungsanteils, soweit das Zielverfahren in ATLAS umgesetzt ist.
Hinweis: Eine Abrechnung innerhalb von ATLAS erfolgt nicht.
Bewilligungen
Alle Bewilligungen für die Überführung von Waren in den freien Verkehr im vereinfachten Verfahren, in ein Zolllagerverfahren, in ein Verfahren der Aktiven Veredelung, in ein Umwandlungsverfahren, in die Passive Veredelung sowie in die besondere Verwendung werden den Zollstellen IT-unterstützt bereitgestellt. So wird eine automatisierte Zulässigkeitsprüfung der Überführung in das jeweilige Verfahren möglich - soweit das Verfahren im IT-Verfahren ATLAS abgebildet wird.


