Abgabe summarischer Eingangs- und Ausgangsanmeldungen für Waren,
die in das oder aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1875/2006 besteht ab dem 1. Juli 2009 die Verpflichtung zur Abgabe elektronischer summarischer Eingangs- und Ausgangsanmeldungen.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 2. April 2009 die Verordnung (EG)
Nr. 273/2009 der Kommission erlassen.
Damit wurde nunmehr insbesondere für die Verpflichtung zur Abgabe summarischer Eingangs- und Ausgangsanmeldungen eine
Übergangsregelung
bis zum 31. Dezember 2010 geschaffen.
Die Abgabe der summarischen Anmeldungen ist daher vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2010
nicht zwingend vorgeschrieben.
Mit Aufnahme des Echtbetriebs von ATLAS Release 8.3 zum 26. Juni 2010 kann die elektronische summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldung (EAS) in Deutschland abgegeben werden. Ab dem 28. Juni 2010 besteht ergänzend hierzu die Möglichkeit, die summarischen Eingangs-/Ausgangsanmeldung in Form der "Internet Eingangs-/Ausgangs-SumA (IIA)" auch online im Internet abzugeben.
Für das elektronische Ausfuhrverfahren hat diese Übergangsregelung keine Auswirkungen. Ab dem 1. Juli 2009 sind die Ausfuhranmeldungen elektronisch mitsamt den in der VO (EG) Nr. 1875/2006 im Anhang 30 A genannten Daten abzugeben (Artikel 787 der Zollkodex-DVO in der Fassung der VO (EG) Nr. 1875/2006).
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