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Zoll online > Zoll und Steuern > Zölle > Zollanmeldung > ATLAS > Allgemeines

Allgemeines

Das Bundesministerium der Finanzen stellt für die deutsche Zollverwaltung mit dem IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) die Voraussetzungen für die weitgehend automatisierte Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zur Verfügung.

Fünf nebeneinander stehende Tasten einer PC-Tastatur zeigen das Wort "ATLAS".

Im Rahmen der Teilnehmereingabe werden Zollanmeldungen zur Überführung von Waren

vom Anmelder elektronisch erfasst, der Zollstelle elektronisch übermittelt und dort entsprechend bearbeitet. Der Anmelder erhält die Entscheidung der Zollstelle und den Bescheid über Einfuhrabgaben bzw. die Festsetzung/Anerkennung von Bemessungsgrundlagen anschließend ebenfalls auf elektronischem Weg.

Auch der weitgehende Verzicht auf die Vorlage von Unterlagen, wie Rechnungen oder Präferenznachweise, im Zeitpunkt der Abfertigung führt zu einer zusätzlichen Verfahrensbeschleunigung und Verschlankung des Verwaltungsverfahrens.

Neben der Reduzierung der Papiermenge ergeben sich weitere Vorteile insbesondere durch den Wegfall von Wegezeiten zur bzw. von der Zollstelle. Die Zollanmeldung kann vom Anmelder zentral an alle ATLAS-Zollstellen - also auch an Grenzzollstellen - elektronisch übermittelt werden, wodurch ggf. ein Versandverfahren zur Binnenzollstelle vermieden werden kann. Eine weitere Möglichkeit ist die Abgabe einer vorzeitigen Zollanmeldung (d.h. vor Eintreffen der Ware), um die Zollabwicklung noch weiter zu beschleunigen und damit noch schneller über die Ware zu verfügen.

Die Inanspruchnahme dieser schnellen ATLAS-Zollabwicklung setzt allerdings bestimmte Hard- und Softwareausstattungen voraus, wobei zertifizierte Softwareanbieter bzw. Dienstleister unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten anbieten. Je nach Anzahl der Abfertigungen reicht das Spektrum von einer kompletten Inhouse-Lösung (EDIFACT-Konvertierung, Datenübertragung mit X.400 bzw. FTAM, ATLAS-Software) bis hin zu einem Online-Zugang über ein Clearing-Center (Rechenzentrum). Zusätzlich kann, unabhängig von einer zollrechtlichen Vertretung im Sinne des Art. 5 VO (EWG) Nr. 2913/92, die Leistung eines dezentralen Kommunikationspartners (DezKP) bzw. Datenübermittlungsdienstleisters (DÜD) in Anspruch genommen werden.

Die Kosten sind abhängig von der Wahl der Variante, der Anzahl der Lizenzen etc. Es ist daher notwendig, sich spezielle, auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestellte Angebote bei den Softwareanbietern bzw. Dienstleistern einzuholen.

Weiterhin benötigt jeder Teilnehmer eine sogenannte Beteiligten-Identifikations-Nummer (BIN) für das Verfahren sowie eine Zollnummer für die Beteiligtenstammdaten. Die BIN ersetzt beim elektronischen Nachrichtenaustausch mit dem Zoll die handschriftliche Unterschrift. Durch die Eingabe der Zollnummer werden unternehmensspezifische Daten (z.B. auch für den Vorsteuerabzug) automatisch hinterlegt und plausibilisiert.

Es wurde eine Autobahn mit entgegenkommenden Lkws fotografiert.

Eine optimale Nutzung von ATLAS ergibt sich mittels automatisierter Übernahme von Daten aus dem bereits bestehenden betrieblichen DV-Umfeld (Datenwiederverwendung z.B. aus Warenwirtschaftssystemen). Statt erneuter manueller Eingabe werden Vorgangsabwicklungen beschleunigt, Arbeitsaufwände und damit Kosten reduziert, die Nachvollziehbarkeit erhöht und zu einer Steigerung der Datensicherheit beigetragen.

Mit der Teilnehmereingabe werden die Voraussetzungen für eine vollständige elektronische Kommunikation zwischen Wirtschaft und Zollverwaltung geschaffen, um in Zeiten ständig wachsender und immer vielschichtigerer Aufgabenstellungen auch künftig der Wirtschaft Dienstleistungen auf hohem Niveau garantieren zu können.

Neben der Teilnehmereingabe wird auch wie bisher die Abgabe von Einfuhranmeldungen auf amtlichem Vordruck bei der Zollstelle möglich sein. Bei dieser sogenannten Benutzereingabe erfasst der Zollbeamte die Anmeldungsdaten in ATLAS und der Anmelder erhält einen durch die Zollstelle ausgedruckten Bescheid über Einfuhrabgaben.

Als weitere Serviceleistung der Zollverwaltung besteht die Möglichkeit der Erstellung einer Zollanmeldung zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr im Normalverfahren mit Hilfe der im Internet zur Verfügung gestellten Eingabemaske (Internetzollanmeldung). Zur Unterstützung bei der Eingabe werden dem Anmelder Wertelisten aus den Anhängen zum Einheitspapier durch Auswahlmöglichkeiten sowie eine Online-Hilfe angeboten. Die Übermittlung der Anmeldungsdaten erfolgt verschlüsselt über das Internet. Anschließend gibt der Anmelder die ausgedruckte und eigenhändig unterschriebene Zollanmeldung einschließlich aller erforderlichen Unterlagen bei der ATLAS-Zollstelle ab. Diese bearbeitet daraufhin die per Internet übermittelten Anmeldungsdaten in ATLAS und druckt abschließend einen Bescheid über Einfuhrabgaben aus.

Ferner kann über das Internet die Internet-Statusauskunft aufgerufen werden. Mit dieser hat jeder Zollbeteiligte mit einer Zollnummer die Möglichkeit, im Internet Informationen zu SumA-Vorgängen seiner Zollnummer abzurufen. Einzelheiten zur Internet-Statusauskunft können dem Informationsschreiben zur Internet-Statusauskunft SumA entnommen werden.

Die Internetzollanmeldung sowie die Internet-Statusauskunft sind ein wichtiger Beitrag zur eGovernment-Initiative "BundOnline 2005" der Bundesregierung, da sie den Verwaltungs- und Verfahrensablauf u.a. durch Wegfall der Benutzereingabe erheblich beschleunigt.




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