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Zoll online > Zoll und Steuern > Zölle > Zollanmeldung > Vereinfachte Verfahren

Vereinfachte Verfahren

Die bei der Warenabfertigung einzuhaltenden Förmlichkeiten, wie z.B. das Ausfüllen der Zollanmeldung oder die Vorlage von Unterlagen, sind im Regelverfahren sowohl für den Wirtschaftsbeteiligten als auch für die Zollbehörde oft mit hohem Aufwand verbunden.
Zur Erleichterung der Zollbehandlung und zur Verfahrensbeschleunigung sind vereinfachte Verfahren vorgesehen. Da der Anmelder in diesen Fällen eine größere Verantwortung übernimmt als im normalen Verfahren, bedarf die Inanspruchnahme dieser vereinfachten Verfahren teilweise einer Bewilligung.

Arten der Vereinfachungen

Die nachfolgend aufgeführten Vereinfachungsmöglichkeiten (Artikel 76 ZK) können grundsätzlich bei allen Formen der Zollanmeldung in Anspruch genommen werden. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich grundsätzlich nur auf deren Nutzung bei der schriftlichen Zollanmeldung. Eine Inanspruchnahme ist aber auch im Rahmen des IT-Verfahrens ATLAS möglich.

In diesem Zusammenhang wird auf das Merkblatt "Vereinfachte Verfahren" (Vordruck 0520) verwiesen, das auch in englischer Fassung "Guidance Notes on Simplified Procedures" (Vordruck 0521) erhältlich ist.

Die Vereinfachungsmöglichkeiten sind explizit für die einzelnen Zollverfahren geregelt:

Zollamtliche Überwachung und Bewilligung

Um die zollamtliche Überwachung zu gewährleisten, werden seitens der Zollbehörde Kontrollmaßnahmen in Form von Außenprüfungen vorgenommen. Die Möglichkeiten der Vereinfachungen können begrenzt werden, sofern zollamtliche Belange gefährdet erscheinen.




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