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Zoll online > Zoll und Steuern > Zölle > Grundlagen des Zollrechts > Zollnummer > EORI

Das europäische Registrierungs- und Identifikationssystem (EORI)

Das Verfahren EORI

Durch die Einführung des europäischen Registrierungs- und Identifikationssystems für Wirtschaftsbeteiligte (EORI - Economic Operators' Registration and Identification System) werden die in Artikel 4k der VO (EWGNr. 2454/93 (Zollkodex-DVO) geforderten Funktionalitäten in Deutschland umgesetzt. Danach sollen Wirtschaftsbeteiligte durch eine ihnen individuell zugeteilte, unverwechselbare und gemeinsame Registrierungsnummer identifiziert werden können. Diese wird gemeinschaftsweit Gültigkeit besitzen. Die EORI-Nummer besteht in Deutschland aus der Zollnummer, ergänzt um ein zweistelliges Länder-Präfix ("DE", z.B. DE1234567).

Die EORI-Nummer soll zukünftig alleiniges Identifikationsmerkmal für die Wirtschaftsbeteiligten in der EU sein und ist europaweit bei Erfüllung aller Zollförmlichkeiten anzugeben.

Die in Anhang 38d der VO (EWGNr. 2454/93 (Zollkodex-DVO) aufgeführten Angaben zu deutschen Wirtschaftsbeteiligten, die gegenwärtig zu einer deutschen Zollnummer bei den Zollbehörden im IT-Verfahren ATLAS hinterlegt sind, werden ab dem 1. November 2009 an die EU übermittelt und auf der EU-Datenbank unter der EORI-Nummer gespeichert.

Wichtiger Hinweis

Die EORI-Stammdaten (die den ATLAS-Stammdaten entsprechen) werden an die EU zur dortigen Abfrage durch Behörden anderer europäischer Mitgliedstaaten übermittelt. Darüber hinaus wird eine Möglichkeit geschaffen, im Internet nach der Gültigkeit von EORI-Nummern zu recherchieren. Sofern die (zusätzliche) Zustimmung erteilt wurde, die Daten für Dritte zugänglich zu machen, sind zudem Name und Anschrift zu einem Wirtschaftsbeteiligten einsehbar.

Für die Datenübermittlung an die EU und die Einrichtung der Internet-Recherchemöglichkeit ist es gemäß Bundesdatenschutzgesetz erforderlich, dass die deutschen Wirtschaftsbeteiligten ihre Zustimmung schriftlich erteilt haben. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Vergabe einer EORI-Nummer. Hierüber wurden alle Inhaber einer deutschen Zollnummer durch ein Schreiben des IWM Zoll informiert und zur Abgabe der Zustimmung aufgefordert.

Hat der Wirtschaftsbeteiligte der Übermittlung der Daten an die EU nicht zugestimmt, wird keine EORI-Nummer vergeben.

Bedeutung der EORI-Nummer

Die EORI-Nummer soll nationale Zuordnungskriterien wie z.B. die deutsche Zollnummer zukünftig ersetzen.

Das Vorhalten der Daten von registrierten Wirtschaftsbeteiligten (Inhaber einer Zollnummer) in der EORI-Datenbank ist Voraussetzung für die Zollabfertigung in der EU. Ohne EORI-Nummer werden ab dem 1. November 2009 zollrechtliche Handlungen in der EU grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Daher wurde allen deutschen Wirtschaftsbeteiligten nach Erteilung der erforderlichen Zustimmung (s.o.) zusätzlich zu ihrer Zollnummer eine EORI-Nummer zugewiesen, unter der ihre Daten auf der EU-Datenbank abgespeichert werden.

IT-Verfahren ATLAS / Angabe der EORI-Nummer

Im IT-Verfahren ATLAS des deutschen Zolls wird zur Teilnehmer- und Beteiligtenidentifizierung sowie zur Verfahrensabwicklung vorerst weiterhin ausschließlich die Zollnummer verwendet. Eine Verarbeitung der EORI-Nummer in den ATLAS-Anwendungen ist bis auf weiteres noch nicht möglich, die Angabe der EORI-Nummer in ATLAS daher nicht erforderlich.

Wirtschaftsbeteiligte und andere Nutzer können und müssen bei der Nutzung von ATLAS also weiterhin ihre Zollnummer zur Hinterlegung unternehmensspezifischer Daten angeben.

Für in Deutschland ansässige Wirtschaftsbeteiligte gilt weiterhin ebenfalls die Pflicht zur Angabe einer Zollnummer.

Beteiligte, die in anderen Mitgliedstaaten als Deutschland oder Drittländern ansässig sind, können bei Abgabe einer elektronischen Zollanmeldung auch Name und Anschrift angeben.

Die EORI-Nummer ist von den Wirtschaftbeteiligten anzugeben, wenn sie in anderen Mitgliedsstaaten zollrechtliche Aktivitäten durchführen oder an diesen beteiligt sind.

Über die Fortschritte bei der Umstellung von ATLAS auf die EORI-Nummer werden die Wirtschaftsbeteiligten an dieser Stelle gesondert informiert.

EORI-Nummer und Zollnummer

Dies bedeutet, dass Wirtschaftsbeteiligte neben der EORI-Nummer zur Abwicklung von Zollverfahren in der EU weiterhin die Zollnummer zur Verfahrensabwicklung über ATLAS in Deutschland benötigen. Beide Nummern werden daher für einen Übergangszeitraum parallel zugewiesen.

Die EORI-Nummer (und die Zollnummer) werden mit Hilfe des für die Vergabe der Zollnummer bisher verwendeten Vordrucks 0870 beantragt. Die EORI-Nummer kann ohne die Zustimmung zur Übermittlung der Daten an die EU (Teil 2 des Vordrucks) nicht vergeben werden.

Ansprechpartner

Für Fragen zum Verfahren EORI erhalten Sie ausführliche Informationen im FAQ-Bereich.

Für weitere Fragen zur Zollnummer und EORI-Nummer hat das Informations- und Wissensmanagement Zoll die gesonderte E-Mail-Adresse info.zollnummer@zoll.de eingerichtet.

Anträge auf Erteilung einer Zollnummer und EORI-Nummer sind weiterhin ausschließlich auf dem Postweg an das Informations- und Wissensmanagement Zoll zu senden.



Weitere Informationen




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