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Zoll online > Zoll und Steuern > Zölle > Grundlagen des Zollrechts > Zollnummer

EORI-Nummer/Zollnummer

Die Pflicht zur Angabe einer Zollnummer besteht für Wirtschaftsbeteiligte. Diese sind Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst sind.

Die Zollnummer ist in Zollanmeldungen anzugeben für:

Die Pflicht zur Angabe einer Zollnummer schließt auch im Ausland ansässige Beteiligte ein.

Andere Personen als Wirtschaftsbeteiligte (Privatpersonen) sind nicht verpflichtet, in Zollanmeldungen eine Zollnummer anzugeben, und zwar auch dann nicht, wenn sie durch einen Dienstleister (z.B. Post- oder Expressdienstleister) direkt vertreten werden. Eine Pflicht zur Angabe einer Zollnummer besteht jedoch auch für Privatpersonen im Fall von genehmigungspflichtige Ausfuhren.

Füllt der Beteiligte die Zollanmeldung aus, ist der Zollnummer das Kennzeichen "DE" voranzustellen (z.B. DE1234567).

Die 7-stellige Zollnummer dient als Identifikations- bzw. Ordnungskennzeichen, unter dem die Adressdaten des Beteiligten und gegebenenfalls die ihm von der Zollverwaltung erteilten Bewilligungen und die ihm zur Verfügung stehenden Netzanbindungen (unter Beachtung des Datenschutzes) erfasst werden.

Die Zollnummer ist auch im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anzugeben. Sie ist zudem für den Nachweis der im IT-Fachverfahren ATLAS papierlos festgesetzten Einfuhrumsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt erforderlich.

Als zusätzliches Identifikations- bzw. Ordnungskennzeichen gibt es ab dem 1. November 2009 die EORI-Kennnummer. Diese Nummer wird ab dem vorgenannten Zeitpunkt Voraussetzung für die Zollabfertigung im europäischen Raum sein.

Ansprechpartner

Für Fragen zu Zollnummern oder zum Verfahren EORI erhalten Sie ausführliche Informationen im FAQ-Bereich oder auf der Fachseite zur EORI-Kennnummer.

Für weitere Fragen hat das Informations- und Wissensmanagement Zoll die gesonderte E-Mail-Adresse info.zollnummer@zoll.de eingerichtet.

Anträge zum Verfahren EORI sind allerdings weiterhin ausschließlich auf dem Postweg an das Informations- und Wissensmanagement Zoll zu senden.




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