Geografische Besonderheiten
| Mitgliedstaat | zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörende Gebiete | Gebiete, die nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehören |
|---|---|---|
| Dänemark | Färöer-Inseln nördlich von Schottland und Grönland | |
| Deutschland |
|
|
| Finnland |
Die Alandinseln gehören zwar zum Zollgebiet der Gemeinschaft, jedoch nicht zum Steuergebiet (Besonderheit bei der Abgabenerhebung) |
|
| Frankreich |
|
die französischen Gebietskörperschaften
sowie die überseeischen Gebiete
|
| Irland | erfasst wird das Gebiet der Republik Irland, Nordirland als Teil des Vereinigten Königreichs gehört ebenfalls zum Zollgebiet der Gemeinschaft | |
| Italien | die Gemeinden Livigno und Campione d´Italia an der Grenze zur Schweiz, Teil des Luganer Sees zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio sowie Vatikanstadt/Heiliger Stuhl (souveräner Staat) | |
| Niederlande | das Gebiet des Königreichs der Niederlande in Europa | die außereuropäischen Hoheitsgebiete der Niederlande in der Karibik Aruba sowie die Niederländischen Antillen
|
| Portugal | Azoren und Madeira im Atlantischen Ozean | |
| Spanien | die Kanarischen Inseln gehören zwar zum Zollgebiet der Gemeinschaft, jedoch nicht zum Steuergebiet (Besonderheiten bei der Erhebung von Einfuhrabgaben) | die an der nordafrikanischen Mittelmeerküste gelegenen Gebiete von Ceuta und Melilla |
| Vereinigtes Königreich |
Die Isle of Man, die Kanalinseln sowie die auf der Insel Zypern befindlichen Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs und Nordirlands gehören zwar zum Zollgebiet der Gemeinschaft, jedoch nicht zum Steuergebiet (Besonderheit bei der Abgabenerhebung) |
Gibraltar |
| Zypern | zwar gehört die gesamte Insel Zypern zum Zollgebiet der Gemeinschaft, jedoch wird die Anwendung des Besitzstandes (also z.B. des Zollrechts) für den nördlichen (türkischen) Teil der Insel ausgesetzt |


