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Zoll online > Zoll und Steuern > Zölle > Grundlagen des Zollrechts > Zollamtliche Überwachung > Abgabenerhebung

Erhebung von Abgaben durch die Bundeszollverwaltung

Abgabenarten im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern

Im Zusammenhang mit dem Verbringen von Nichtgemeinschaftswaren in das Zollgebiet der Gemeinschaft sichert die zollamtliche Überwachung u.a. die Erhebung von Einfuhrabgaben nach dem Gemeinschaftsrecht, aber auch der nationalen Abgaben in entsprechender Anwendung der Zollvorschriften:

Abgaben bei der Einfuhr aus Drittländern (§ 1 Abs. 1 ZollVG)
EG-Abgaben
(Artikel 4 Nr. 10 ZK)
nationale Abgaben

Die Abgabensätze selbst ergeben sich aus dem elektronischen Zolltarif.

Erzielung von Einnahmen durch die Bundeszollverwaltung
Im Jahr 2007 nahm die Zollverwaltung rund 110 Mrd. Euro ein, etwa die Hälfte der Steuereinnahmen des Bundes.
Auf die klassischen Zölle entfällt mit 4 Mrd. Euro nur noch ein "relativ" geringer Anteil.
Die wichtigsten Einnahmen sind mit rund 64 Mrd. Euro die besonderen Verbrauchsteuern. Die Verwaltung und Erhebung dieser Steuer auf z.B. Mineralöle, Tabakwaren, Branntwein, Alkopops, Kaffee, Bier, Schaumwein oder Strom bildet damit einen wesentlichen Teil des Aufgabenspektrums der Zollverwaltung. Der zollamtlichen Überwachung unterliegt, neben dem Verkehr verbrauchsteuerpflichtiger Waren über die Grenze, insbesondere die Herstellung, die Lagerung und die Verwendung verbrauchsteuerpflichtiger Erzeugnisse in Deutschland. Das stärkste Aufkommen erreichte hierbei die Energiesteuer mit rund 39,9 Mrd. Euro und die Tabaksteuer mit 14,3 Mrd. Euro. Die Stromsteuer als drittgrößte Verbrauchsteuer erbrachte 6,4 Mrd. Euro.
Das Aufkommen der Einfuhrumsatzsteuer betrug 42,1 Mrd. Euro.

Abgabenerhebung durch die Zollverwaltung in Mrd. Euro

  2005 2006 2007
I. Einnahmen der EG
- Zölle
3,4 3,9 4,0
II. Nationale Einnahmen
- Verbrauchsteuern
- Einfuhrumsatzsteuer

65,2
31,3

65,0
35,4

64,0
42,1
III. Einnahmen insgesamt 99,9 104,3 110,1



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