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Zoll online > Aktuelles > Meldungen > Restriktive Maßnahmen gegen Iran; Finanzsanktionen gegen diverse Mitglieder und Einrichtungen der Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL)

Stand der Meldung: 9. August 2010

Restriktive Maßnahmen gegen Iran:
Finanzsanktionen gegen diverse Mitglieder und Einrichtungen der Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL)

Am 27. Juli 2010 ist die Verordnung (EUNr. 668/2010 vom 26. Juli 2010 zur Durchführung von Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 über restriktive Maßnahmen gegen Iran in Kraft getreten. Mit der Verordnung werden u.a. diverse Mitglieder und Einrichtungen der Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL) gelistet, so dass

Nach Nummer 3 des Erwägungsgrundes der Verordnung (EUNr. 668/2010 erfordert die Verpflichtung, die wirtschaftlichen Ressourcen von bezeichneten Einrichtungen der IRISL einzufrieren, nicht die Beschlagnahme oder das Festhalten von Schiffen, die im Eigentum dieser Einrichtungen stehen, oder der Fracht dieser Schiffe, sofern diese Fracht Dritten gehört.

Hieraus ergeben sich einige rechtliche und praktische Fragen, zu denen das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem Auswärtigen Amt sowie dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bis auf weiteres wie folgt Stellung nimmt:




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