Zoll zieht gefährliche Laserepilierer aus dem Verkehr
Laser 500-mal so stark wie erlaubt
Fast 40 Sendungen aus Australien mit Epiliergeräten wurden von den Kontrolleuren beim Zollamt Wahn aus dem Verkehr gezogen. Alle Pakete kamen mit der Luftpost und waren für Empfänger aus der Region bestimmt. Beim Öffnen der Sendungen kamen Haarentferner zum Vorschein, deren Laser bei der Überprüfung durch die Marktüberwachungsbehörden als gefährlich eingestuft wurden. Die Lasereinrichtung war 500-mal so stark wie erlaubt. Zugelassen sind diese Geräte mit 0,1 Milliwatt Leistung, die Laser der eingeführten Geräte waren mit einer Leistungsstärke von 0,5 Watt ausgestattet. "Die zugängliche Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge, darum dürfen Geräte mit einer so hohen Wattleistung nicht eingeführt werden", so Gerd Plinz, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.
Produkte aus Drittländern müssen sicher sein. Dies bedeutet, dass sie die Gesundheit des Menschen nicht gefährden dürfen. Hierzu hat sowohl die Europäische Union als auch der nationale Gesetzgeber in den verschiedensten Bereichen rechtliche Anforderungen geschaffen, die die jeweilige Ware zu erfüllen hat. Die deutsche Zollverwaltung wirkt bei der Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit im internationalen Warenverkehr mit.
