Zoll

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Zuständigkeit der Dienststelle wählen

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Hauptzollamt Münster
Zollamt Rheine

Dienststellenschlüssel 8305

Neuenkirchener Straße 99

48431 Rheine

Telefon:
0251 4814-3701
0251 4814-3720 (Ausfuhr)
0251 4814-3710 (Einfuhr)
0251 4814-3730 (Postabfertigung)
Fax:
0251 4814-1000
poststelle.za-rheine@zoll.bund.de
za-rheine@zoll.de-mail.de
Barrierefreie Dienststelle:
nein

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Übersicht

Öffnungszeiten - allgemein
Wochentag UhrzeitErgänzungen
Montag 07:15 - 16:15 Uhr
Dienstag 07:15 - 16:15 Uhr
Mittwoch 07:15 - 16:15 Uhr
Donnerstag 07:15 - 16:15 Uhr
Freitag 07:30 - 15:00 Uhr
Öffnungszeiten - Abholung von Postsendungen
Wochentag UhrzeitErgänzungen
Montag 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr

Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

Feiertage

Die Dienststelle hat an folgenden Tagen geschlossen:

Übersicht der Feiertage
  • 01.01.2024 - Neujahr
  • 29.03.2024 - Karfreitag
  • 31.03.2024 - Ostersonntag
  • 01.04.2024 - Ostermontag
  • 01.05.2024 - Maifeiertag
  • 09.05.2024 - Christi Himmelfahrt
  • 19.05.2024 - Pfingstsonntag
  • 20.05.2024 - Pfingstmontag
  • 30.05.2024 - Fronleichnam
  • 03.10.2024 - Tag der Deutschen Einheit
  • 01.11.2024 - Allerheiligen
  • 24.12.2024 - Heiligabend
  • 25.12.2024 - 1. Weihnachtstag
  • 26.12.2024 - 2. Weihnachtstag
  • 31.12.2024 - Silvester

Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr

Bankverbindung
Institut:
Bundesbank Filiale Dortmund
IBAN:
DE08 4400 0000 0044 0010 50
BIC:
MARKDEF1440

Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

Zahlstelle

Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

HZA Münster

Abfertigung

Abfertigung

Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Wissenswertes
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Stadt oder Landkreis:
Steinfurt
Dienststellenart:
Zollamt (ohne Zollamt R)
Dienststellenlage:
Binnenland
Hauptverkehrsart:
Landstraßenverkehr
COL-Referenznummer:
DE008305
Übergeordnete Dienststelle

HZA Münster

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Verkehrsmittel:
Bus
Bezeichnung:
Linie C10
Haltestelle:
Mathias-Spital
Verkehrsmittel:
Bus
Bezeichnung:
Linie C11
Haltestelle:
Mathias-Hochschule

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