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Hauptzollamt Kiel
Zollamt Wik

Dienststellenschlüssel 6203

Uferstraße 6

24106 Kiel

Telefon:
0431 32098-6
0431 32098-80
Fax:
0431 32098-88
poststelle.za-wik@zoll.bund.de
za-wik@zoll.de-mail.de
Barrierefreie Dienststelle:
nein

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Übersicht

Öffnungszeiten - allgemein (Saison Wi vom 01.01. bis 31.03.)
Wochentag UhrzeitErgänzungen
Montag 06:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 06:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 06:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 06:00 - 18:00 Uhr
Freitag 06:00 - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten - allgemein (Saison So vom 01.04. bis 30.09.)
Wochentag UhrzeitErgänzungen
Montag 06:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 06:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 06:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 06:00 - 18:00 Uhr
Freitag 06:00 - 18:00 Uhr
Samstag 06:00 - 16:00 Uhr
Sonntag 06:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten - allgemein (Saison Wi vom 01.10. bis 31.12.)
Wochentag UhrzeitErgänzungen
Montag 06:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 06:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 06:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 06:00 - 18:00 Uhr
Freitag 06:00 - 18:00 Uhr

Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

Feiertage

Die Dienststelle hat an Feiertagen geöffnet.

Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr

Bankverbindung
Institut:
Bundesbank Filiale Hamburg
IBAN:
DE87 2000 0000 0020 2010 02
BIC:
MARKDEF1200

Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

Zahlstelle

Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

HZA Kiel

Abfertigung

Abfertigung

Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

Abfertigung von Betäubungsmitteln zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß § 21 BtMG i.V.m. § 17 BtMAHV

Abfertigung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG, PfA)
Anmerkung: Die Abfertigung von Zitrusfrüchten aus Argentinien, Brasilien, Südafrika und Uruguay, Kartoffeln aus Ägypten, kontaminierten Böden sowie Holz und Holzerzeugnissen ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfZ; PfK; PfB; PfH) möglich.

Abfertigung von Holz und Holzerzeugnissen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG). Hierunter fallen derzeit Holz und Holzerzeugnisse, welche nach Anhang XI Teil A Nummern 11 und 12 DVO (EU) 2019/2072 geregelt sind. (PfH)
Anmerkung: Die Abfertigung von grenzkontrollstellenpflichtigen Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625, außer o.a. Holz und Holzerzeugnisse, ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfA) möglich.

Abfertigung von Tieren und Pflanzen, die einer Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrregelung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder nationalen Besitz- und Vermarktungsverboten nach § 44 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchstaben b) und c) BNatSchG unterliegen, gemäß § 49 Abs. 2 BNatSchG (ohne Veterinärabfertigung)

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Wissenswertes
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Stadt oder Landkreis:
Kiel, Landeshauptstadt
Funktion:
Grenzzollamt
Dienststellenart:
Zollamt (ohne Zollamt R)
Dienststellenlage:
See- oder Freihafengrenze
Hauptverkehrsart:
Schiffsverkehr (auch Fährverkehr)
COL-Referenznummer:
DE006203; DE016203
Übergeordnete Dienststelle

HZA Kiel

Untergeordnete Dienststellen

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