Einfuhrkontrollen im Hinblick auf die Sicherheit und die Übereinstimmung von Produkten mit den Anforderungen
Der freie Warenverkehr ist eine der wichtigsten Grundlagen des Europäischen Binnenmarktes. Er bietet den Unternehmen den Vorteil größerer Märkte und den Bürgerinnen und Bürgern ein breiteres Warenangebot in einem offenen und wettbewerbsbestimmten Wirtschaftsraum.
Es muss jedoch sichergestellt werden, dass Produkte, die in den Genuss des freien Warenverkehrs gelangen, die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf den Schutz öffentlicher Interessen wie Verbraucher-, Arbeits- und Umweltschutz erfüllen. Dies gilt sowohl für Produkte, die in der EU hergestellt werden als auch für Produkte, die aus Drittländern stammen.
Die wirksamste Art und Weise zu gewährleisten, dass keine gefährlichen oder nicht mit den Anforderungen übereinstimmende Produkte aus Drittländern in Verkehr gebracht werden, ist die Durchführung geeigneter Kontrollen vor Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr.
Um die Mitgliedstaaten bei der Durchführung dieser Einfuhrkontrollen zu unterstützen und die Zusammenarbeit der Zollbehörden mit den originär zuständigen Marktüberwachungsbehörden weiter zu fördern, hat die Europäische Kommission Leitlinien für Einfuhrkontrollen im Hinblick auf die Sicherheit und die Übereinstimmung von Produkten mit den Anforderungen veröffentlicht. Die Anwendung dieser Leitlinien wird zum Schutz der Unionsbürger beitragen und mit positiven Auswirkungen auf die Wirtschaftsbeteiligten verbunden sein, die die produktsicherheitsrechtlichen Vorschriften einhalten.
Leitlinien für Einfuhrkontrollen im Hinblick auf die Sicherheit und die Übereinstimmung von Produkten mit den Anforderungen[Externer Link: http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/common/publications/info_docs/customs/product_safety/guidelines_de.pdf]
Weitere Informationen zum Thema Produktsicherheit
Zuletzt aktualisiert: 21.12.2011
