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EMCS ab 1. Januar 2012 auch für ausschließlich nationale Beförderungsvorgänge verpflichtend

Ab dem 1. Januar 2012 müssen auch ausschließlich nationale Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung grundsätzlich elektronisch unter Verwendung von EMCS eröffnet und beendet werden. Beförderungen unter Steueraussetzung mit Begleitendem Verwaltungsdokument (BVD) sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.

Für die Teilnahme an EMCS bestehen in Deutschland folgende Möglichkeiten:

  • Einsatz einer zertifizierten Teilnehmersoftware oder eines IT-Dienstleisters
  • Nutzung der kostenlosen Internet-EMCS-Anwendung (IEA)

Auf Grund der Formalitäten, die mit der Anmeldung zur Teilnahme an EMCS bzw. der Nutzung von EMCS verbunden sind, wird dringend empfohlen, frühzeitig eine entsprechende Anmeldung bei den zuständigen Stellen vorzunehmen. Ohne eine rechtzeitige und vorherige Teilnahmeanmeldung ist ein Nachrichtenaustausch mit EMCS nicht möglich.

Ist ein Wirtschaftsbeteiligter (der Versender und/oder der Empfänger) in Deutschland ab dem 1. Januar 2012 nicht zur Teilnahme an EMCS angemeldet, ist die Durchführung des Beförderungsvorgangs unter Steueraussetzung nicht möglich, d.h. konkret, dass in diesem Fall ein Steueraussetzungsverfahren nicht wirksam eröffnet wird. Im Falle der Beförderung ohne die Nutzung von EMCS können sich steuerschuldrechtliche Konsequenzen anschließen.

Für den elektronischen Nachrichtenaustausch mit EMCS unter Nutzung einer Teilnehmersoftware mittels EDIFACT sind die erforderlichen Formulare bei der folgenden Behörde einzureichen:

Bundesfinanzdirektion Südost
- Dienstort Weiden -
Asylstraße 17
92637 Weiden
E-Mail: zertifizierung@bfdso.bfinv.de

Für die Nutzung der IEA benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat. Nach Erhalt des Zertifikats ist die dem ELSTER-Zertifikat zu Grunde liegende Steuernummer mit dem Formular "Antrag auf Erfassung/Änderung der Steuernummer für die Internet-EMCS-Anwendung" (Formular 033087) an die folgende Behörde zu übersenden:

Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM Zoll)
Postfach 10 07 61
01077 Dresden
Telefax: 0351 44834-449
E-Mail: emcs.stammdaten@zoll.de

ELSTER-Zertifikate, die über das Bundeszentralamt für Steuern beantragt wurden, sowie die ELSTER-Registrierungsart "ELSTER-Plus" (Signaturkarte) werden von der IEA nicht unterstützt.

Zuletzt aktualisiert:  13.09.2011

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