
Alle Waren, die Sie aus einem Nicht-EU-Staat einführen, müssen Sie durch den Zoll abfertigen lassen. Deshalb ist es wichtig, vorher einige Punkte zu klären.
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Auch die Ausfuhr von Waren in einen Nicht-EU-Staat bedarf der Abfertigung durch den Zoll. Die wichtigsten Regelungen hierzu erfahren Sie in dieser Rubrik.
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Der Warenverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich frei. Für den Transport verbrauchsteuerpflichtiger Waren müssen Sie sich für die Teilnahme am elektronischen Verfahren rechtzeitig registrieren lassen.
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Auch der Warenverkehr durch Deutschland ist bis auf wenige Einschränkungen frei. Für den Transport verbrauchsteuerpflichtiger Waren und die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist eine rechtzeitige Registrierung erforderlich.
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Die Herstellung von Genussmitteln oder Energieerzeugnissen kann einer Verbrauchsteuer unterliegen. Beim Vertrieb dieser Waren sind bestimmte Vorschriften zu beachten. Für landwirtschaftliche Waren gibt es Fördermaßnahmen oder Produktionsbeschränkungen.
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Sie handeln nicht mit Waren, führen aber wirtschaftliche Tätigkeiten mit Auslandsbezug durch. In bestimmten Fällen können diese Einschränkungen unterliegen oder Pflichten mit sich bringen.
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Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern müssen Sie bestimmte gesetzliche Regelungen des Arbeits-, Sozial-, Beitrags- und Steuerrechts beachten. Zur Vermeidung von Fehlern informieren wir Sie in dieser Rubrik über die wichtigsten Regelungen.
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