Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Rückwaren

"Rückwaren" sind Waren, die aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt werden und deren Wiedereinfuhr bereits im Zeitpunkt der Ausfuhr beabsichtigt ist oder deren Wiedereinfuhr nicht geplant war, aber aufgrund besonderer Umstände stattfindet. Liegen die Voraussetzungen für die Abfertigung als Rückwaren vor, können diese Waren ohne Erhebung von Einfuhrabgaben in den freien Verkehr übergeführt werden.

Bei Rückwaren muss es sich ursprünglich um Unionswaren gehandelt haben. Diese müssen Gegenstand einer tatsächlichen, also wirklich stattgefundenen Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Union gewesen sein und ihre Wiedereinfuhr muss grundsätzlich innerhalb von drei Jahren erfolgen. Bedingung ist, dass die Waren zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, damit sie ihren ursprünglichen zollrechtlichen Status zurückerhalten.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen