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Länder

Aufgrund von außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen werden gegenüber bestimmten Nicht-EU-Staaten länderbezogene Beschränkungen verhängt, die den Außenwirtschaftsverkehr mit dem betreffenden Land einschränken. Ob die Einfuhr einer Ware Einschränkungen oder Verboten unterliegt, hängt daher unter anderem von deren Ursprungs-/Herkunftsland ab.

Embargomaßnahmen

Länderbezogene Beschränkungen - auch Embargomaßnahmen genannt - werden aufgrund politischer Erwägungen, beispielsweise aus Sicherheitsaspekten, erlassen. Sie beruhen grundsätzlich auf Gemeinschaftsrecht und werden gegebenenfalls durch zusätzliche nationale Maßnahmen ergänzt bzw. erweitert.

Je nach Umfang der Beschränkungen sind Embargos in drei Gruppen zu unterscheiden:

  1. Waffenembargo - betrifft die Aus- bzw. Einfuhr von Rüstungsgütern
  2. Teilembargo - bestimmt Verbote und Beschränkungen im Handelsverkehr mit dem jeweiligen Land
  3. Totalembargo - untersagt jeglichen Wirtschaftsverkehr mit dem betreffenden Land

Die im Rahmen von Embargomaßnahmen einfuhrseitig verhängten Beschränkungen sehen Einfuhrverbote oder Genehmigungspflichten für bestimmte Waren oder Warenkreise vor und bestimmen zum Teil zusätzliche Formalitäten.

Ferner wird im Rahmen länderbezogener Embargomaßnahmen gegenüber bestimmten Personen, Organisationen oder Einrichtungen häufig ein Bereitstellungsverbot betreffend Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen verhängt. Da im Zusammenhang mit einer Warenlieferung von diesen Personen in der Regel im Gegenzug eine Zahlung an die betreffende Person und damit eine gegebenenfalls verbotene Bereitstellung von Geldern zu erwarten ist, wird durch das Bereitstellungsverbot im Umkehrschluss auch der Erhalt von Gütern von diesen Personen beschränkt.

Im Einzelfall ist genau zu prüfen, ob das zugrunde liegende Rechtsgeschäft von Beschränkungen betroffen ist. Insbesondere ist zu beachten, dass auch mit einer Einfuhr nur mittelbar in Verbindung stehende Vorgänge wie beispielsweise Lieferungen über Drittstaaten, Zahlungen, Vermittlungsdienste oder technische Unterstützung Beschränkungen unterliegen können.

Eine Auflistung der Embargoländer sowie einen Überblick über die aufgrund von Embargoregelungen bei der Wareneinfuhr unmittelbar zu beachtenden Beschränkungen bietet die "Liste der Embargoländer" in den Fachthemen.

Liste der Embargoländer

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