Zoll

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Ausstellung oder Ausfertigung von Präferenznachweisen

Ihr Kunde kann im Ausland nur dann eine Zollbegünstigung in Anspruch nehmen, wenn das Bestimmungsland mit der EU ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat. Diese Abkommen sehen als Voraussetzung vor, dass die gelieferten Waren sich entweder im zollrechtlich freien Verkehr der EU befinden (Freiverkehrspräferenz) oder dass sie dort einen präferenziellen Ursprung besitzen (Ursprungspräferenz). Die Einhaltung dieser Voraussetzungen müssen Sie durch sogenannte Präferenznachweise dokumentieren.

Weitere Informationen zu den Ursprungs- und Freiverkehrspräferenzen finden Sie in den Fachthemen.

Freiverkehrspräferenzen
Ursprungspräferenzen

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