
Warenverkehr innerhalb der EU
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich frei. Für Waren, die Sie liefern, kann von Ihren Kunden ggf. eine Lieferantenerklärung angefordert werden.
Für den Transport verbrauchsteuerpflichtiger Waren müssen Sie sich für die Teilnahme am elektronischen Verfahren rechtzeitig registrieren lassen.

Der Warenverkehr kann aus verschiedenen Gründen verboten oder eingeschränkt sein.
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Innerhalb der EU sind die Steuern auf bestimmte Genussmittel und Energieerzeugnisse harmonisiert. Unterschiede gibt es in der Steuerhöhe.
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Wünscht Ihr Kunde die Ausstellung einer Lieferantenerklärung? Informationen zum Verfahren der Ausstellung erhalten Sie hier.
Bei der Beförderung bestimmter Genussmittel und von Energieerzeugnissen sind spezielle Verfahrensvorschriften zu beachten.
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