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Ausstellung von Lieferantenerklärungen

Lieferantenerklärungen (LE) enthalten Aussagen über die Ursprungseigenschaft der Waren, die Sie an einen Kunden innerhalb der Gemeinschaft - auch innerhalb Deutschlands - liefern, sofern der Kunde eine LE anfordert. Sie können als Einzel-LE oder als Langzeit-LE ausgefertigt werden.
Lieferantenerklärungen für Ausfuhrsendungen in Länder, die nicht zur Gemeinschaft gehören (sogenannte "grenzüberschreitende" Lieferantenerklärungen), sind nur in bestimmten Fällen möglich.

Basisinformation Lieferantenerklärungen

Hier finden Sie Basisinformationen über Anwendungsbereich, Formvorschriften, Arten, Gültigkeitsfristen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Lieferantenerklärungen.

mehr: Basisinformation Lieferantenerklärungen …

Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprung

Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprung bescheinigen Ihrem Kunden die Ursprungseigenschaft einer Ware. Hier finden Sie Informationen über die Funktion und die Ausstellung sowie den Kumulierungsvermerk.

mehr: Mit Präferenzursprung …

Lieferantenerklärungen für Waren ohne Präferenzursprung

Lieferantenerklärungen für Waren ohne Präferenzursprung bescheinigen Ihrem Kunden eine an der Ware vorgenommene Bearbeitung. Die Ware hat zu diesem Zeitpunkt noch keinen Ursprung erreicht. Hier finden Sie Informationen über die Funktion und die Ausstellung und die darin erforderlichen Angaben.

mehr: Ohne Präferenzursprung …

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