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Ausstellung von Lieferantenerklärungen

Lieferantenerklärungen (LE) enthalten Aussagen über die Ursprungseigenschaft der Waren, die Sie an einen Kunden innerhalb der Gemeinschaft - auch innerhalb Deutschlands - liefern, sofern der Kunde eine Lieferantenerklärung anfordert. Sie können als Einzel-Lieferantenerklärung oder als Langzeit-Lieferantenerklärung ausgefertigt werden.
Lieferantenerklärungen für Ausfuhrsendungen in Länder, die nicht zur Gemeinschaft gehören (sogenannte grenzüberschreitende Lieferantenerklärungen), sind nur in bestimmten Fällen möglich.

Ausstellung von grenzüberschreitenden Lieferantenerklärungen

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