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Piktogramm "Einfuhr in die EU"

Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat

Alle Waren, die Sie aus einem Nicht-EU-Staat einführen, müssen Sie durch den Zoll abfertigen lassen.
Deshalb ist es wichtig, vorher einige Punkte zu klären.

Piktogramm "Einschränkungen"

Einschränkungen

Der grenzüberschreitende Verkehr mit Waren und Dienstleistungen sowie der Kapital- und Zahlungsverkehr sind grundsätzlich frei.
Dennoch kann die Einfuhr von Waren aus verschiedenen Gründen verboten oder eingeschränkt sein.

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Piktogramm "Steuern"

Zoll und Steuern

In vielen Fällen müssen Sie Zoll und bei bestimmten Waren Verbrauchsteuern bezahlen. In der Regel fällt daneben die Einfuhrumsatzsteuer an.

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Piktogramm "Verfahren"

Verfahren

Grundsätzlich müssen Sie die Waren beim Zoll zu einem Zollverfahren anmelden. Hierzu haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

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