
Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat
Alle Waren, die Sie aus einem Nicht-EU-Staat einführen, müssen Sie durch den Zoll abfertigen lassen.
Deshalb ist es wichtig, vorher einige Punkte zu klären.

Der grenzüberschreitende Verkehr mit Waren und Dienstleistungen sowie der Kapital- und Zahlungsverkehr sind grundsätzlich frei.
Dennoch kann die Einfuhr von Waren aus verschiedenen Gründen verboten oder eingeschränkt sein.
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In vielen Fällen müssen Sie Zoll und bei bestimmten Waren Verbrauchsteuern bezahlen. In der Regel fällt daneben die Einfuhrumsatzsteuer an.
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Grundsätzlich müssen Sie die Waren beim Zoll zu einem Zollverfahren anmelden. Hierzu haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
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