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Vereinfachte Zollanmeldung

Eine vereinfachte Zollanmeldung wird bei der Überführung in das Verfahren des vereinfachten Anmeldeverfahrens (VAV) abgegeben.

Das VAV entspricht im Wesentlichen dem Verfahren der unvollständigen Zollanmeldung (UZA). Es unterscheidet sich insbesondere dadurch, dass die ergänzende Anmeldung nicht einzeln für jede unvollständige Anmeldung nachgereicht werden muss. Vielmehr werden die während eines festgelegten Zeitraums eingeführten Waren in einer ergänzenden Zollanmeldung zusammengefasst.

Die Überführung in das betreffende Zollverfahren erfolgt durch die Abgabe einer vereinfachten Zollanmeldung.

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