Dienstleistungs- und Kapitalverkehr
Sie handeln nicht mit Waren, führen aber wirtschaftliche Tätigkeiten mit Auslandsbezug durch. In bestimmten Fällen können diese Einschränkungen unterliegen oder Pflichten mit sich bringen.
Sie möchten mit Ihrem Wissen in bestimmten Staaten technische Unterstützung leisten (immaterieller Wissenstransfer)?
Hier haben Sie Unterrichtungs- und Genehmigungspflichten zu beachten.
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Sie betreiben Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland?
Hier gibt es statistische Meldepflichten.
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Sie möchten in Deutschland Handels- und Vermittlungsgeschäfte im Zusammenhang mit Rüstungsgütern, Dual-Use-Gütern und Embargo-Gütern tätigen?
Hierbei haben Sie Genehmigungspflichten zu beachten.
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Es gibt grundsätzlich Verbote von Handlungen und Rechtsgeschäften im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber bestimmten Zielländern (Embargo).
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