
Ausfuhr in einen Nicht-EU-Staat
Alle Waren, die Sie in einen Nicht-EU-Staat ausführen, müssen Sie durch den Zoll abfertigen lassen.
Deshalb ist es wichtig, vorher einige Punkte zu klären.

Der grenzüberschreitende Verkehr mit Waren und Dienstleistungen sowie der Kapital- und Zahlungsverkehr sind grundsätzlich frei.
Dennoch kann die Ausfuhr von Waren aus verschiedenen Gründen verboten oder eingeschränkt sein.
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Für Waren, die Sie ausführen, müssen Sie keinen Zoll bezahlen.
Diese Waren sind auch von der Umsatzsteuer und den Verbrauchsteuern befreit.
Allerdings kann im Bestimmungsland Zoll anfallen. Mit sogenannten Zollpräferenzen können Sie Ihrem Kunden dabei helfen, den Zoll zu reduzieren.
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Grundsätzlich müssen Sie die Waren beim Zoll zur Ausfuhr anmelden.
Hierzu gibt es einiges zu beachten.
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