Navigation und Service

Zollbegünstigungen im Bestimmungsland: Präferenzen

Ihr Kunde kann im Ausland nur dann eine Zollbegünstigung in Anspruch nehmen, wenn das Bestimmungsland mit der Europäischen Union ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat. Diese Abkommen sehen als Voraussetzung vor, dass die gelieferten Waren sich nachweislich entweder im zollrechtlich freien Verkehr der Europäischen Union befinden ("Freiverkehrspräferenz") oder dass sie dort einen präferenziellen Ursprung besitzen ("Ursprungspräferenz").

"Präferenzräume" - um welche Länder geht es?

Eine Zollbegünstigung ist nur im Warenverkehr mit bestimmten Ländern möglich. Weitere Informationen zu den betreffenden Ländern/Ländergruppen finden Sie in den Fachthemen.

mehr

Wann sind Waren im zollrechtlich freien Verkehr?

Waren, die in der Gemeinschaft ohne Verwendung unverzollter Vorprodukte hergestellt wurden, sowie eingeführte Waren, die verzollt wurden, befinden sich im zollrechtlich freien Verkehr.

mehr

Welchen präferenziellen Ursprung haben Handelswaren?

Wenn Sie zugekaufte Waren unverändert (ohne weitere Be- oder Verarbeitung) ausführen, ergibt sich ihr Ursprung aus den dafür vorliegenden präferenziellen "Vorpapieren".

mehr

Wie erwerben hergestellte Waren einen präferenziellen Ursprung?

Wenn Sie Waren herstellen, müssen Sie deren Ursprung nach den präferenziellen Ursprungsregeln ermitteln und dokumentieren.

mehr

Ausstellung oder Ausfertigung von Präferenznachweisen

Damit Ihr Kunde bei der Einfuhr im Bestimmungsland eine Zollvergünstigung in Anspruch nehmen kann, müssen Sie einen Präferenznachweis ausstellen lassen bzw. selbst ausfertigen und dem Kunden zur Verfügung stellen.

mehr

Diese Seite:

© Bundesministerium der Finanzen