Zollbegünstigungen im Bestimmungsland: Präferenzen
Ihr Kunde kann im Ausland nur dann eine Zollbegünstigung in Anspruch nehmen, wenn das Bestimmungsland mit der Europäischen Union ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat. Diese Abkommen sehen als Voraussetzung vor, dass die gelieferten Waren sich nachweislich entweder im zollrechtlich freien Verkehr der Europäischen Union befinden ("Freiverkehrspräferenz") oder dass sie dort einen präferenziellen Ursprung besitzen ("Ursprungspräferenz").
Eine Zollbegünstigung ist nur im Warenverkehr mit bestimmten Ländern möglich. Weitere Informationen zu den betreffenden Ländern/Ländergruppen finden Sie in den Fachthemen.
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Waren, die in der Gemeinschaft ohne Verwendung unverzollter Vorprodukte hergestellt wurden, sowie eingeführte Waren, die verzollt wurden, befinden sich im zollrechtlich freien Verkehr.
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Wenn Sie zugekaufte Waren unverändert (ohne weitere Be- oder Verarbeitung) ausführen, ergibt sich ihr Ursprung aus den dafür vorliegenden präferenziellen "Vorpapieren".
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Wenn Sie Waren herstellen, müssen Sie deren Ursprung nach den präferenziellen Ursprungsregeln ermitteln und dokumentieren.
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Damit Ihr Kunde bei der Einfuhr im Bestimmungsland eine Zollvergünstigung in Anspruch nehmen kann, müssen Sie einen Präferenznachweis ausstellen lassen bzw. selbst ausfertigen und dem Kunden zur Verfügung stellen.
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