Auskünfte zu Zollthemen
- Anfragen zu laufenden oder eingeleiteten Verfahren
- Allgemeine Anfragen zum Zollrecht sowie zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Anfragen zur EORI-Nummer
Anfragen zu laufenden oder eingeleiteten Verfahren
Bei Fragen zu einem laufenden Antragsverfahren zur Bewilligung von Verfahrenserleichterungen, zu Ihrer Zollabfertigung oder anderen eingeleiteten Verfahren wenden Sie sich an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt oder an das abfertigende Zollamt.
Die zuständigen Hauptzollämter oder Zollämter beantworten ebenfalls Anfragen von:
- inländischen Steuerberatern, Rechtsanwälten oder gewerblichen Vertretern wie den Zollagenten oder Spediteuren
- örtlichen Kammern wie der IHK
- regionalen Verbänden
Kontaktdaten der Zolldienststellen
Allgemeine Anfragen zum Zollrecht sowie zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Allgemeine Anfragen von Privatpersonen und Unternehmen zu den verschiedensten Bereichen des Zollrechts sowie zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit beantwortet das Informations- und Wissensmanagement der Zollverwaltung (IWM Zoll).
Die Kontaktdaten des IWM Zoll finden Sie auf der rechten Seite.
Anfragen zur EORI-Nummer
Das Informations- und Wissensmanagement der Zollverwaltung (IWM Zoll) beantwortet Fragen zum Beantragen und Verwenden einer EORI-Nummer sowie zum Ändern und Löschen von Beteiligtenstammdaten.
Für Fragen zur EORI-Nummer hat das IWM Zoll gesonderte Kontaktdaten eingerichtet.
Telefon: 0351 44834-540
E-Mail: info.eori@zoll.de
Die E-Mail-Adresse ist nicht für die Übersendung von Anträgen zu nutzen.
Bitte beachten Sie bei Anfragen per E-Mail, dass nur Anhänge mit einer Dateigröße bis maximal 5 Megabyte möglich sind.
Die Zollverwaltung kann keine rechtliche Beratung durch Rechtsanwälte und Steuerberater ersetzen oder die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden beeinflussen. Alle Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Zollbestimmungen. Die Zollvorschriften anderer Länder liegen der deutschen Zollverwaltung nicht vor.
