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Auskünfte zu Codenummern

Unverbindliche Zolltarifauskunft

Benötigen Sie eine unverbindliche Auskunft über die Codenummer (Warennummer) einer Ware, erhalten Sie diese Information auf telefonische oder schriftliche Anfrage sowie auf Anfrage per E-Mail von der zentralen Auskunft des Zolls.

Zentrale Auskunft des Zolls

Unverbindliche Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke (uvZTA)

Eine uvZTA ist eine unverbindliche schriftliche Entscheidung, der zu entnehmen ist, in welche Position der Nomenklatur eine spezifische Ware einzureihen ist und mit welchem Umsatzsteuersatz diese Ware belegt ist. Die Entscheidung wird nur auf Antrag erteilt.

Informationen zur unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Eine vZTA ist eine schriftliche Entscheidung, der zu entnehmen ist, in welche Position der Nomenklatur eine spezifische Ware einzureihen ist. Die Entscheidung wird nur auf Antrag erteilt und bindet vom Tag der Erteilung an alle Zollverwaltungen in der Europäischen Gemeinschaft für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren.

Informationen zur verbindlichen Zolltarifauskunft

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