
Umzug, Heirat, Erbschaft, Studium
Wollen Sie aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland umziehen
möglicherweise auch, weil Sie geheiratet haben?
Oder haben Sie im Ausland geerbt? Möchten Sie in der EU eine Universität oder Schule besuchen?

Die Gegenstände (auch private Kraftfahrzeuge), die Sie bei einem Umzug nach Deutschland aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union zollfrei einführen können, nennt man zollrechtlich Übersiedlungsgut. Damit die Gegenstände als Übersiedlungsgut gelten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
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Sollten Sie nach Ihrer Heirat zu Ihrem Ehepartner umziehen, der in der Europäischen Union niedergelassen ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur Ihren Hausrat sondern auch Ihre Hochzeitsgeschenke (Neuware) abgabenfrei einführen. Zollrechtlich nennt man solche Waren Heiratsgut. Ausgenommen davon sind jedoch Kraftfahrzeuge.
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Wenn Sie Güter (auch private Kraftfahrzeuge) von einer Person außerhalb der Europäischen Union erben, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen als Erbschaftsgut abgabenfrei einführen. Eine noch zu Lebzeiten getätigte Übertragung von Gütern als Teil des später zu erwartenden Erbes bedingt jedoch keine Abgabenbefreiung.
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Wenn Sie als Schüler oder Student ständig eine Schule oder Universität in der Europäischen Union besuchen, können verschiedene Waren, wie Schulmaterial, Ausstattung und Haushaltsgegenstände unter bestimmten Voraussetzungen ohne Abgabenerhebung eingeführt werden.
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Im Einzelfall können für bestimmte Serviceleistungen des Zolls wie z.B. die auf Antrag durchgeführte Abfertigung von Waren außerhalb des Amtsplatzes oder außerhalb der Öffnungszeiten der Zollstelle oder die Lagerung von Übersiedlungsgut Kosten entstehen. Kosten können ggf. auch entstehen, wenn die Lagerung durch Dritte erfolgt.
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