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Zoll und Steuern

Reisefreimengen

Kehren Sie als Reisender aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat nach Deutschland zurück, sind Waren abgabenfrei, die unter bestimmten Voraussetzungen mitgebracht werden und bestimmte Mengen- und Wertgrenzen nicht überschreiten.

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Eingeschränkte Reisefreimengen

Wohnen Sie in einer grenznahen Gemeinde zu einem Nicht-EU-Mitgliedstaat oder müssen Sie für Ihre tägliche Arbeit die Grenze überschreiten oder sind Sie als Lkw-Fahrer oder Reisebegleiter tätig, gelten für Sie besondere Mengen- und Wertgrenzen für die abgabenfreie Warenmitnahme.

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Überschreiten der Reisefreimengen

Wenn Sie als Reisender aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat nach Deutschland zurückkehren und Ihre Reisemitbringsel die Mengen- und Wertgrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten.

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Rückwaren

Reisen Sie aus Deutschland aus, ist Ihr Reisegepäck, das Sie mit in den Urlaub nehmen, bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei. Zollrechtlich werden diese Waren als "Rückwaren" bezeichnet.

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