Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Häufige Fragen zu gefälschten oder nachgeahmten Waren im Reiseverkehr

Kann ich ein nachgeahmtes T-Shirt, das ich während meines Urlaubs in einem Nicht-EU-Staat erworben habe, im Reiseverkehr mitbringen?

Wenn Sie das T-Shirt in Ihrem persönlichen Gepäck zu gewerblichen Zwecken (z.B. Weiterverkauf) mitbringen, prüft die Zollbehörde die Ware hinsichtlich möglicher Markenrechtsverletzungen und kann das T-Shirt beschlagnahmen.

Kann ich nachgeahmte Waren einführen, deren Warenwert innerhalb der geltenden Wertgrenze für die Einfuhrabgabenbefreiungen liegt?

Sie dürfen nachgeahmte Waren zu gewerblichen Zwecken unabhängig vom Warenwert nicht einführen. In den übrigen Fällen sind die Wertgrenzen für die Einfuhr zu beachten. Bei bestimmten Waren gelten anstelle der Wertgrenzen Mengengrenzen.

Wertgrenzen

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen