Zoll

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Zoll und Steuern

Eine Post- oder Kuriersendung aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden. Ob Sie Zölle oder Steuern bezahlen müssen und wie zu verfahren ist, hängt von der Art und dem Wert der Ware ab. Die Zollanmeldung übernimmt gegebenenfalls das Beförderungsunternehmen. Ist etwas unklar oder fehlen wichtige Informationen, wird der Sendungsempfänger informiert.

Zoll und Post, Internethandel (Faltblatt)PDF | 461 KB

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Chatbot TinA

Der Chatbot "TinA" (kurz für "Themenbezogene, intelligente, nutzerfreundliche Auskunftsanwendung") beantwortet rund um die Uhr spezifische Fragen zum grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr, wie zum Beispiel zu den zollrelevanten Regelungen für Internetbestellungen (E-Commerce).

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