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Privatpersonen als Arbeitgeber

Eine Haushaltshilfe kann eine große Erleichterung bedeuten, insbesondere wenn im Haushalt eine pflegebedürftige Person lebt.
Die Tätigkeit einer Hilfe im Haushalt oder Garten erfolgt üblicherweise in einem Beschäftigungsverhältnis. Auch durch einen vorgelegten Gewerbeschein wird die Hilfe nicht zu einer Selbstständigen.
Werden Haushilfen von einem Verleiher an einen Haushalt zur Arbeit überlassen, benötigt der Verleiher eine spezielle Verleih-Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.

Hinweis

Häufig geben sich Verleiher nicht als solche zu erkennen und treten beispielsweise als Vermittler auf. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen an die für Sie zuständige Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit.

Näheres zur Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung

Sozialversicherung/Steuer

Beschäftigte Haushaltshilfen müssen Sie zur gesetzlichen Sozialversicherung anmelden. Diese umfasst die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Unfallversicherung.
Zudem müssen Sie prüfen, ob Lohnsteuer abzuführen ist.

Ist die Beschäftigung geringfügig, liegt ein "Minijob" vor.
Dies kann sein

  • wegen der niedrigen Höhe des Arbeitsentgelts (regelmäßig bis 400 Euro monatlich) oder
  • wegen der kurzen Dauer (nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage im Laufe eines Kalenderjahres - kurzfristige Beschäftigung).

Ergibt die Zusammenrechnung mehrerer Minijobs eines Arbeitnehmers, dass die Zeit- bzw. Entgeltgrenzen überschritten werden, kann dies zur Folge haben, dass keines der Arbeitsverhältnisse als Minijob zu behandeln ist.

Bei Minijobs gelten hinsichtlich der Sozialversicherung und der Lohnsteuer Sonderregelungen. Die Anmeldung der Haushaltshilfe können Sie in diesem Fall im Haushaltsscheckverfahren vornehmen. Dies ist ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren zwischen Privathaushalt und Minijob-Zentrale.

Liegt das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt zwischen 400,01 Euro und 800,00 Euro, gelten die besonderen Bestimmungen der Beschäftigungen in der Gleitzone.

Weitere Informationen

Ausführliche Hinweise zum Minijob erhalten Sie bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft Bahn-See.
Minijob-Zentrale[Externer Link: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/3__Privathaushalte/NavNode.html?__nnn=true/]

Auskünfte zu Fragen die Lohnsteuer betreffend erteilt das örtlich zuständige Finanzamt.
Suche des örtlich zuständigen Finanzamts[Externer Link: http://www.steuerliches-info-center.de/DE/FinanzverwaltungDerLaender/finanzverwaltungderlaender_node.html]

Über Regelungen bezüglich der Steuerermäßigungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen informiert Sie das Bundesministerium der Finanzen.
Bundesministerium der Finanzen[Externer Link: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/20100222-Haushaltsnahe-Dienstleistungen.html?__nnn=true]

Informationen über die Anmeldung und Beitragspflicht zur Sozialversicherung

Aufenthaltstitel/Arbeitsgenehmigung-EU

Ausländische Hilfen im Haushalt oder Garten dürfen in Deutschland nur arbeiten, wenn sie die dafür erforderliche Erlaubnis besitzen.

Staatsangehörige aus einem Drittstaat benötigen einen Aufenthaltstitel. Dies kann zum Beispiel ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis sein.

Hinweis

Der Arbeitnehmer darf von Ihnen nur beschäftigt werden, wenn der Aufenthaltstitel die Arbeit ausdrücklich erlaubt.

Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien benötigen bis 31. Dezember 2013 eine Arbeitsgenehmigung-EU. Diese erteilt die ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) der Bundesagentur für Arbeit.

Informationen zu aufenthalts- und arbeitsgenehmigungsrechtlichen Pflichten

Vermittlung von Haushaltshilfen

Die Bundesagentur für Arbeit ist Ihnen bei der Vermittlung von Haushaltshaltshilfen in Haushalte mit Pflegebedürftigen behilflich. Über ihre Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) können Arbeitskräfte aus

  • Bulgarien,
  • Polen,
  • Rumänien,
  • Slowakische Republik,
  • Slowenien,
  • Tschechien,
  • Ungarn

gewonnen werden. Ganz legal!

Bundesagentur für Arbeit zur Vermittlung von Haushaltshilfen[Externer Link: http://www.arbeitsagentur.de/nn_592900/Navigation/zentral/Unternehmen/Arbeitskraeftebedarf/Vermittlung/Haushaltshilfen/Haushaltshilfen-Nav.html]

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