Zoll

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Auskünfte zu allgemeinen Fragen

Allgemeine Anfragen von Privatpersonen und Unternehmen zu allen Bereichen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts sowie zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit beantwortet die Zentrale Auskunft Zoll.

Hinweis zu laufenden Zollverfahren

Die zuständigen Hauptzollämter oder Zollämter beantworten Anfragen zu laufenden Zollverfahren bzw. mit Bezug zu bestimmten Zolldienststellen.

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Anfragen von Privatpersonen und Unternehmen

Hinweis zum Meldeportal-Mindestlohn

Zur Abgabe der Meldungen nach dem Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist ausschließlich das Meldeportal-Mindestlohn zu verwenden:

Meldeportal-Mindestlohn

Über die hier stehenden Faxnummern sind keine Meldungen möglich. Meldungen, welche an diese Nummern gesendet werden, gehen der zuständigen Stelle bei der Generalzolldirektion nicht zu.

Allgemeine Anfragen von Privatpersonen

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: +49 228 303-26020
E-Mail: info.privat­@zoll.de
De-Mail: auskunft-zoll.gzd­@zoll.de-mail.de
Fax: +49 228 303-97924

Allgemeine Anfragen von Unternehmen

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: +49 228 303-26030
E-Mail: info.gewerblich­@zoll.de
De-Mail: auskunft-zoll.gzd­@zoll.de-mail.de
Fax: +49 228 303-97924

Anfragen zur EORI-Nummer

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: +49 228 303-26050
E-Mail: info.eori­@zoll.de
De-Mail: auskunft-zoll.gzd­@zoll.de-mail.de
Fax: +49 228 303-97924

Postanschrift

Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden

Anfragen per E-Mail

E-Mails mit Anhängen dürfen eine Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten.

Fragen zu Online-Anwendungen

Für Anwenderfragen und für technische Probleme bei der Nutzung der Online-Anwendungen steht ein zentraler Service Desk zur Verfügung.

Fragen zu Onlineanwendungen

Anfragen zur Kraftfahrzeugsteuer

Auskünfte zur Kraftfahrzeugsteuer können unter den hier angegebenen Kontaktdaten nicht erteilt werden. Bitte wenden Sie sich an die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer.

Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer

Anfragen auf Englisch (Enquiries)

Telefonische oder schriftliche Auskünfte in englischer Sprache erteilen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Auskunft Zoll.

Anfragen auf Englisch (enquiries in English)

Diese Tätigkeiten kann der Zoll nicht wahrnehmen

Die Zollverwaltung kann keine rechtliche Beratung durch Rechtsanwälte und Steuerberater ersetzen oder die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden beeinflussen.

Erteilte Auskünfte der Zentralen Auskunft Zoll begründen keine Rechtsansprüche und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Zollbestimmungen.

Die Zollvorschriften anderer Länder liegen dem deutschen Zoll nicht vor.

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