Fachthemen
Die Arbeit des Zolls umfasst die verschiedensten Rechtsgebiete. So sind im grenzüberschreitenden Warenverkehr neben den klassischen Zollvorschriften ggf. weitere zu beachten. Zudem können insbesondere im gewerblichen Handeln Steuern anfallen, für die der Zoll die Verwaltungshoheit besitzt. Werden Arbeitnehmer beschäftigt, greifen Vorschriften, die in der Rubrik "Arbeit" zusammengefasst sind.

Im Fachthemenbereich Zölle werden die bestehende Systematik des Zollrechts und die Zusammenhänge im grenzüberschreitenden Warenverkehr aufgezeigt.
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Der Zoll erhebt die Einfuhrumsatzsteuer, die Luftverkehrssteuer und die Verbrauchsteuern. Letztere tragen wesentlich zum Bundeshaushalt bei.
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Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union dient dem Funktionieren des europäischen Binnenmarktes für landwirtschaftliche Erzeugnisse.
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Die Regelungen zum nichtpräferenziellen Warenursprung dienen zumeist dem Schutz wirtschaftspolitischer Interessen der EU oder ihrer Handelspartner. Im Präferenzrecht werden Zollvergünstigungen für bestimmte Waren geschaffen.
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Das Außenwirtschaftsrecht ist ein Instrument handels- und wirtschaftspolitischer Ziele und ein Mittel zur Durchsetzung der Außen- und Sicherheitspolitik. Auch der Bargeldverkehr wird durch den Zoll überwacht.
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Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger haben bei der Ein- oder Ausfuhr bestimmter Waren Einschränkungen zu beachten. Diese Einschränkungen haben ihre Grundlage z.B. im Arzneimittelrecht, dem Lebensmittelrecht oder dem gewerblichen Rechtsschutz.
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In der Regel ist das Verwaltungshandeln kostenfrei. Für bestimmte Serviceleistungen wie die Zollabfertigung außerhalb der Öffnungszeiten erhebt der Zoll jedoch Kosten. Derartige Serviceleistungen erfolgen auf nur Antrag.
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Die Steuergerechtigkeit erfordert es, dass die steuerlichen Verhältnisse und Angaben der Wirtschaftsbeteiligten überprüft werden. Im Rahmen der Steueraufsicht werden Waren zollamtlich überwacht, für die Zölle oder Steuern anfallen könnten.
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Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern sind bestimmte gesetzliche Pflichten zu beachten, deren Einhaltung der Zoll kontrolliert. Insbesondere handelt es sich hierbei um steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen.
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