Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Zöllen ergeben sich zum einen aus dem Gemeinschaftszollrecht. Die Zölle werden von der Bundeszollverwaltung für die Europäische Union eingenommen.
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Die EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number) ist eine einheitliche in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltende Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten.
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Um den kommerziellen Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten weitgehend automatisiert abzuwickeln hat die Bundeszollverwaltung bundesweit das IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) eingeführt.
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Waren, die über die Grenze des Zollgebiets der Europäischen Gemeinschaft (Union) verbracht werden, unterliegen der zollamtlichen Überwachung.
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Die Abgabe einer Zollanmeldung ist: "Die Handlung, mit der eine Person in der vorgeschriebenen Form und nach den vorgeschlagenen Bestimmungen die Absicht bekundet, eine Ware in ein bestimmtes Zollverfahren überzuführen."
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Waren besitzen den zollrechtlichen Status einer Nichtgemeinschaftsware oder einer Gemeinschaftsware. In manchen Fällen ist es notwendig, den Gemeinschaftscharakter einer Ware nachzuweisen.
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Die in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft (Union) verbrachten Waren, müssen ggf. nach Lagerung in der vorübergehenden Verwahrung eine zollrechtliche Bestimmung erhalten. Eine mögliche zollrechtliche Bestimmung ist dabei die Überführung der Ware in ein Zollverfahren.
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Der Status des "Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" wird besonders zuverlässigen Wirtschaftsbeteiligten auf Antrag bewilligt und ermöglicht, zahlreiche Vergünstigungen und Vereinfachungen in Anspruch nehmen zu können.
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Bestimmte Zollverfahren bedürfen einer vorherigen Bewilligung. Eine einzige Bewilligung liegt immer dann vor, wenn von der Bewilligung mehr als nur ein Mitgliedstaat der Europäischen Union betroffen ist.
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Der Zolltarif ist ein systematisch aufgebautes Warenverzeichnis. Er legt fest, in welcher Höhe eine Ware bei ihrer Einfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft (Union) mit Zoll belastet ist.
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Der Zollwert einer Ware ist die Grundlage für die Berechnung der Zollschuld, wobei für seine Ermittlung verschiedene Methoden zur Anwendung kommen Für in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführte Waren sind hinsichtlich der Zollwertermittlung bestimmte Förmlichkeiten zu erfüllen.
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Das Zollschuldrecht bestimmt, in welchen Fällen für eine abgabenpflichtige Ware eine Abgabenschuld entsteht und welche Personen zur Zahlung dieser Abgabenschuld verpflichtet sind.
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Die buchmäßige Erfassung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, die Festlegung der Zahlungsmodalitäten sowie Tatbestände für Erlass oder Erstattung von Abgaben sind zentrale Themen der Abgabenerhebung.
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Die Zollvorschriften sehen für bestimmte Waren tarifliche oder außertarifliche Zollbefreiungen vor. Die Zollbefreiung kann dabei an bestimmten Voraussetzungen und Pflichten gebunden sein.
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