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Zölle

Zölle sind Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben im Sinne des Zollrechts der Europäischen Union (Artikel 4 Nummern 10 und 11 Zollkodex) und dienen heute in erster Linie dem Schutz der heimischen Wirtschaft.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Zöllen ergeben sich zum einen aus dem Gemeinschaftszollrecht. Die Zölle werden von der Bundeszollverwaltung für die Europäische Union eingenommen.

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EORI-Nummer

Die EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number) ist eine einheitliche in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltende Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten.

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ATLAS

Um den kommerziellen Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten weitgehend automatisiert abzuwickeln hat die Bundeszollverwaltung bundesweit das IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) eingeführt.

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Erfassung des Warenverkehrs

Waren, die über die Grenze des Zollgebiets der Europäischen Gemeinschaft (Union) verbracht werden, unterliegen der zollamtlichen Überwachung.

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Zollanmeldung

Die Abgabe einer Zollanmeldung ist: "Die Handlung, mit der eine Person in der vorgeschriebenen Form und nach den vorgeschlagenen Bestimmungen die Absicht bekundet, eine Ware in ein bestimmtes Zollverfahren überzuführen."

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Statusnachweis

Waren besitzen den zollrechtlichen Status einer Nichtgemeinschaftsware oder einer Gemeinschaftsware. In manchen Fällen ist es notwendig, den Gemeinschaftscharakter einer Ware nachzuweisen.

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Zollrechtliche Bestimmung

Die in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft (Union) verbrachten Waren, müssen ggf. nach Lagerung in der vorübergehenden Verwahrung eine zollrechtliche Bestimmung erhalten. Eine mögliche zollrechtliche Bestimmung ist dabei die Überführung der Ware in ein Zollverfahren.

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Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

Der Status des "Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" wird besonders zuverlässigen Wirtschaftsbeteiligten auf Antrag bewilligt und ermöglicht, zahlreiche Vergünstigungen und Vereinfachungen in Anspruch nehmen zu können.

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Einzige Bewilligung

Bestimmte Zollverfahren bedürfen einer vorherigen Bewilligung. Eine einzige Bewilligung liegt immer dann vor, wenn von der Bewilligung mehr als nur ein Mitgliedstaat der Europäischen Union betroffen ist.

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Zolltarif

Der Zolltarif ist ein systematisch aufgebautes Warenverzeichnis. Er legt fest, in welcher Höhe eine Ware bei ihrer Einfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft (Union) mit Zoll belastet ist.

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Zollwert

Der Zollwert einer Ware ist die Grundlage für die Berechnung der Zollschuld, wobei für seine Ermittlung verschiedene Methoden zur Anwendung kommen Für in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführte Waren sind hinsichtlich der Zollwertermittlung bestimmte Förmlichkeiten zu erfüllen.

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Zollschuldentstehung

Das Zollschuldrecht bestimmt, in welchen Fällen für eine abgabenpflichtige Ware eine Abgabenschuld entsteht und welche Personen zur Zahlung dieser Abgabenschuld verpflichtet sind.

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Abgabenerhebung

Die buchmäßige Erfassung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, die Festlegung der Zahlungsmodalitäten sowie Tatbestände für Erlass oder Erstattung von Abgaben sind zentrale Themen der Abgabenerhebung.

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Zollbefreiungen

Die Zollvorschriften sehen für bestimmte Waren tarifliche oder außertarifliche Zollbefreiungen vor. Die Zollbefreiung kann dabei an bestimmten Voraussetzungen und Pflichten gebunden sein.

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