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Allgemeines

Seit 1. Januar 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) beantragen.

Lieferkette

Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette ("supply chain") vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Hierzu ist eine weltweite Anerkennung des AEO-Status notwendig. Bisher wurden Abkommen mit der Schweiz, Norwegen und Japan unterzeichnet. Weitere Verhandlungen mit Drittländern (insbesondere USA und China) laufen derzeit.

Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet. Der Status kann in drei Varianten erteilt werden:

  • AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen" (AEO C)
  • AEO-Zertifikat "Sicherheit" (AEO S)
  • AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen / Sicherheit" (AEO F)

Die Varianten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bewilligungsvoraussetzungen und den damit verbundenen Vorteilen.

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ergeben sich im Wesentlichen aus:

  • Artikel 5a Zollkodex (ZK)
  • Artikel 14a – 14x Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO)

Daneben stehen als Hilfsmittel die Leitlinien "Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte" (Dokument TAXUD/2006/1450 vom 29. Juni 2007) zur Verfügung. Diese enthalten Erläuterungen zu den einzelnen Bewilligungsvoraussetzungen.

Zudem hat die Europäische Kommission "Leitlinien zu den Voraussetzungen und zu dem Verfahren für die Bewilligung des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten im Fall von multinationalen Unternehmen und Großunternehmen" (Anhang 1 zu den AEO-Leitlinien) erarbeitet.

Die Europäische Kommission veröffentlicht ein Verzeichnis AEO-zertifizierter Unternehmen, das laufend aktualisiert wird. Das Verzeichnis beinhaltet lediglich die AEO-zertifizierten Unternehmen, die einer Veröffentlichung der Angaben im AEO-Zertifikat ausdrücklich zugestimmt haben (Art. 14x Abs. 4 ZK-DVO).

Von der Europäischen Kommission wurde zudem ein "E-Learning-Programm" zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten entwickelt. Dieses steht in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. In dem elektronischen Informations- und Lernprogramm werden vor allem die Vorteile eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten und das Verfahren zur Erteilung eines AEO-Zertifikats näher erläutert.

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