Zoll

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Transaktionswert für die eingeführte Ware

Der Transaktionswert ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis für eingeführte Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union (Art. 70 Unionszollkodex - UZK).
Die Ermittlung des Zollwertes auf der Grundlage des gezahlten oder zu zahlenden Preises ist die wichtigste und die in der Praxis mit Abstand gebräuchlichste Methode.

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