Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Das Einheitspreisverfahren

Das Einheitspreisverfahren für bestimmte Obst- und Gemüsesorten richtet sich nach der Zollwertermittlung gemäß Art. 74 Abs. 2 c) UZK (deduktive Methode) i.V.m. Art. 142 Abs. 6 Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (IA).

Ausschließlich für Wareneinfuhren im Rahmen von Kommissionsgeschäften ist eine vereinfachte Zollwertermittlung anhand von EU-weit gültigen Einheitspreisen der entsprechenden Ware möglich.
Liegt der Einfuhr ein tatsächlich gezahlter oder zu zahlender Kaufpreis gemäß Art. 70 UZK zugrunde, muss ausgehend davon auch der jeweilige Zollwert ermittelt werden.

Verfahren zur Bestimmung der Einheitspreise

Der Einheitspreis ist ein Preis je Einheit für 100 Kilogramm netto frei EU-Grenze ausgedrückt in Euro.
Die einzelnen Mitgliedstaaten ermitteln diese Preise vierzehntägig aus inländischen Verkaufserlösen zwischen Einführern und Großhändlern deduktiv und übermitteln diese der Kommission.
Dabei ist vorgesehen, dass die Durchschnittspreise für die einzelnen Warenklassen ausschließlich von dem Mitgliedstaat mit dem höchsten Einfuhrvolumen der entsprechenden Produkte ermittelt und gemeldet werden.

Diese Durchschnittspreise werden von der Kommission in den TARIC (und damit im Ergebnis auch in ATLAS) eingestellt und gelten jeweils für 14 Tage, beginnend mit einem Freitag.

Das Einfuhrpreissystem

Anstelle des Einheitspreisverfahrens sieht die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission vom 7. Juni 2011 (Amtsblatt Nr. L 157/1 vom 15.06.2011) für bestimmtes Obst und Gemüse für bestimmte Zeiträume (Anhang zur Verordnung) die zwingende Anwendung des Einfuhrpreissystems vor (siehe dazu auch Delegierte Verordnung (EU) 2017/891 vom 13.03.2017 (Amtsblatt Nr. L 138/4 vom 25.05.2017), dort Titel III i.V.m. Anhang VII).

Weitere Informationen zur Einfuhr von Obst und Gemüse

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen